Ist eine 5 (oder schlechter) auf dem Zeugnis ungültig wenn keine Warnung (Blauer Brief) kam?
Folgende Situation: Ich weiß das ich in Französisch (8. Klasse) 5 oder schlechter stehe, weil ich in den Arbeiten & Tests meistens immer ne 5 hatte. Nun kamen letztens die blauen Briefe (Warnungen, wo Fächer stehen in denen ich 4- oder schlechter stehe). Waren paar bei, allerdings kein französisch.
Die Fächer die dort stehen kann ich eig. noch beheben, weils dort nur wegen der mündlichen Note ist und ich eher still bin, aber hab mich halt gewundert warum ich in Franze nicht gewarnt werde, wüsste nicht wieso ich da besser als 4- sein sollte.
In Physik stehe ich auch schon 5 (krieg ich auch nicht mehr weg, da wir es nur im 1. Halbjahr hatten). Angenommen, ich krieg in Franze also auch ein Mangelhaft, dann wäre ich ja nicht versetzt (abgesehen ich mach eine Nachprüfung), aber wenn ich keine Warnung bekommen habe, bin ich dann trotzdem versetzt?
Ich frage weil es ein Bekannter als nem anderen Bundesland (ich wohne in NRW) auch erlebt hat, dem unterlief das selbe, seine Eltern haben die Schule kontaktiert und er wurde, trotz 2x 5 (oder schlechter, weiß nicht) versetzt weil er nicht gewarnt wurde.
Wie sieht das also rechtlich aus? Heißt jetzt nicht das ich nicht probieren will, von dieser 5 weg zu kommen, aber nur aus Interesse.
7 Antworten
Wenn Leistungen die Versetzung gefährden, muss eine Warnung erfolgen. Entweder durch eine nicht ausreichende Leistung auf dem Halbjahreszeugnis oder durch einen Brief spätestens zehn Wochen vor den Zeugnissen (blauer Brief).
Sollte ein Fach, welches nicht gemahnt war, auf dem Endjahreszeugnis mit mangelhaft oder schlechter bewertet werden, so geht man davon aus, dass es sich um einen kurzfristigen Leistungseinbruch zum Schluss des Schuljahres handelt. Entsprechend zählt diese Leistung nicht mehr für die Versetzungsentscheidung.
Es gibt allerdings Ausnahmen. Wenn mehr als eine solche ungemahnte 5 oder 6 gegeben wird, wird nur eine Note für die Versetzungsentscheidung nicht berücksichtigt, alle weiteren jedoch schon. Außerdem gilt die Regel immer dann nicht, wenn nicht nur versetzt wird, sondern auch ein Schulabschluss mit der Versetzung einhergeht.
Lächerlich.
Das ist eue Ticket wegen Rasen ungültig, wweil keiner gesagt: Bubi, Du weisst, hier ist nur 80
interessant^^
Ist es auch...vorausgesetzt du kannst beweisen dass es zu dem Zeitpunkt eine plausible Möglichkeit gibt dass du nicht sehen konntest dass dort nur 80 war^^
Kann ja sein dass Schilder zerstört wurden oder nicht aufgepasst wurde beim aufstellen sodass es eine Möglichkeit gab den Streckenabschnitt regulär zu erreichen ohne je ein Schild gesehen zu haben.
Sche!ß Analogie: Überall stehen Schilder, die das Tempolimit vorgeben ^^
Wenn der Schüler in seinen Klassenarbeiten reihenweise Fünfer abgelegt hat, sollte ihm klar sein dass es im Zeugnis keine Eins gibt. Ich sehe da keinen Grund, weshalb eine besondere Warnung nötig wäre.
Normalerweise vergeben die Lehrer ihre Fachnoten auch ohne die Überlegung, ob der Schüler deswegen sitzen bleibt oder nicht. Ich meine... Wenn du jetzt zwei Fünfen hast, wegen welcher bleibst du jetzt sitzen?^^ Der Schüler sieht rechtzeitig, auf was für Noten er zusteuert, und kann was dagegen machen... Oder eben nicht.
Eine Warnung erfolgt, wenn es MÖGLICH ist, dass deine Versetzung gefährdet ist.
hast du solch grottenschlechte Noten, dass du das selbst weißt, erfolgt nicht unbedingt eine Warnung
Die Warnung gilt auch als erteilt, wenn auf dem Halbjahrszeugnis schon eine 5 stand.
In RLP gibt es gar keine Versetzung von 5 bis 9. (Realschule plus)