Ist eine offene Garage grob fahrlässig oder nicht?
Ein Haus umrandet von einem Zaun, an den Zaun gebaut eine Garage mit Kipptor. Es gibt keinen Zugang von der Garage zum Haus. Die Garage gehört aber eindeutig zum Haus. Wenn man jetzt z.B. Arbeiten geht und das Garagentor offen lässt und es einen Einbruch geben würde. Wäre die offene Garage grob fahrlässig, da man ja ein Signal seztt mit der offenen Garage das man nicht da ist oder liegt keine fahrlässigkeit vor?
5 Antworten
Was die Garage anbelangt,eindeutig ja.Sollten aus der Garage,eingelagerte Dinge (wie Sommerreifen,Ersatzteile usw.)verschwinden mußt du dir den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit gefallen lassen.Was das Haus anbelangt ist dieser Vorwurf nicht aufrecht zu erhalten,da es nicht darauf hindeutet,dass niemand sich im Haus befindet.Trotz offener Garage können sich ja Personen im Haus aufhalten.
Vielen Dank für den Stern.LG Peter501
In eine offene Garage kann man gar nicht einbrechen. Wieso sollte eine offene Garage ein Signal sein, dass niemand zu Hause ist? Wenn ins Haus eingebrochen wird, sind Einbruchmerkmale zu finden. Wenn nicht, ist es eben kein Einbruch.
Das würde die Versicherung so sehen, wenn was aus der Garage geklaut wird! Nicht aus dem Haus, denn von der Garage kann man ja nicht ins Haus
Wenn die offene Garage vollkommen leer geräumt würde, hat die Versicherung damit überhaupt nichts zu tun.
Ich würde schon sagen das das mit der Garage dan grob fahrlässig wäre
Warum sollte es grob fahrlässig sein eine leere Garage ohne Verbindung zum Haus offen stehen zu lassen ?????
Grob fahrlässig in welcher Hinsicht? Im Hinblick auf Versicherungsschutz? Da könnte - je nach Bedingungen in der Hausratversicherung - der Versicherungsschutz erlöschen, aber wenn, dann nur für die Gegenstände IN der Garage. Manche Versicherungen erlöschen auch bei Wohnungen /Häusern, wenn ein Einbrecher z.B. durch ein auf kipp stehendes Fenster eindringt... aber auch das ist Vertragsabhängig.
Strafrechtlich macht es keinen Unterschied, ob fahrlässiges Verhalten oder nicht (Verführung zum Diebstahl gibt es längst nicht mehr), wird etwas aus einer offenen Garade entwendet ist es (einfacher) Diebstahl, aus der verschossenen Garage sog. schwerer Diebstahl, aus einer offen stehenden Wohnung (einfacher) Diebstahl, aus einer geschlossenen Wohnung Wohnungseinbruchdiebstahl.
Eindeutig nein, in ein offenes Gebäude kann man nicht einbrechen. Man kann maximal einen einfachen Diebstahl begehen. Und dann ist maximal der Grund für den Diebstahl grob fahrlässig, abe rnicht für den Einbruch.