Sogenanntes "Probearbeiten"! wie lange ist das unentgeltlich (zulässig)?

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Das sogennannte Probearbeiten ist nicht rechtlich nicht unproblematisch!

Hier ein interessanter Link.

http://www.arbeitsrecht-lexikon.de/beschreibung.php?id=99

Es ist grundsätzlich zulässig ein sogenanntes unbezahltes Kennenlernenb zu vereinbaren, allerdings ist es empfehlenswert hierzu einen Vertrag abzuschließen.

Das Einfühlungsverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis und damit auch keine spezielle Form der Probezeit. Der potenzielle Mitarbeiter hat während der Einfühlungsphase keine Arbeitspflicht. Er unterliegt nicht dem Direktionsrecht des Arbeitgebers, sondern untersteht lediglich dem Hausrecht des Arbeitgebers.

Der Arbeitgeber hat im Gegenzug weder eine Vergütungspflicht, noch besteht in irgendeiner Weise Kündigungsschutz (Landesarbeitsgericht (LAG) München, Urteil vom 24.05.2007, Aktenzeichen: 2 Sa 87/07).

Wurde ein Einfühlungsverhältnis vereinbart, dürfen dem Bewerber nicht dienstplanmäßig die selbstständige Erledigung von Arbeiten zugewiesen werden!

Andernfalls handelt es sich nicht mehr um ein unverbindliches Kennenlernen sondern um ein mündlich geschlossenes und vergütungspflichtiges Probearbeitsverhältnis!

Peter Kleinsorge

Ich glaub hier gehen grad die Begriffe Probearbeiten und Probezeit durcheinander. Natürlich gibt es Jobs bei denen es üblich ist und auch am meisten Sinn macht keine stundenlangen Interviews zu führen sondern einfach mal ein paar Stunden bis maximal 1, 2 Tage zu arbeiten und dann sieht jeder ob es passt oder nicht. Dabei ist oft durchaus üblich nix zu zahlen - letztlich ist ein solche Probearbeiten wie jedes Vorstellungsgespräch auch erstmal Aufwand - auch wenn es sicherlich ein besseres zeichen ist, wenn die Arbeit auch vergütet wird.

Nun bin ich kein Arbeitgeber, aber ich muß mich doch teilweise etwas über die Gedankengänge wundern.

Ich arbeite in der Gastronomie und da ist es einfach üblich,daß potenzielle neue Kollegen mal ein paar Stunden rein schnuppern,um sich kennen zu lernen und zu schauen,was derjenige kann oder nicht.

Das ist mit Aufwand verbunden,die Produktivität dieser Aspiranten ist auch eher überschaubar. Da von billiger Arbeitskraft zu sprechen,finde ich echt albern.

Allerdings darf es,wie oben beschrieben, aber auch nicht sein,daß jemand selbstständige Arbeiten ausführt,die einer normalen Arbeitskraft gleich kommt.

Leute, vorsichtig bei einem "Einfühlungsverhältnis"!Dieses ist ähnlich wie Probearbeiten und zählt zur unentgeldlichen Bewerbung. Das man dabei zeigt, was man kann, ist schon zweckmäßig... aber dennoch, es gibt ohne Arbeitsamt keinen Anspruch auf eine gesetzliche Unfallversicherung! Wenn man sich z. B. als Hausfrau auf eigene Faust, also ohne Sachbearbeiter für einen Job aus dem örtlichen Wochenblatt engagiert, bedeutet Einfühlungsverhältnis: Ohne Lohn und Versicherungsanspruch zeigen was man kann!! Sinnvoller ist ein Beharren auf einen Probearbeitsvertrag, hier kann man "Abstriche" machen ohne auf eine Unfallversicherung zu verzichten! Und man kann die Seriösität des potentiellen Arbeitgebers besser beurteilen. BITTE im Internet in der Richtung "Probearbeit/Einfühlungsverhältnis Unfallversicherungsschutz" recherchieren. BITTE im Internet die Richtung "Vertrag zur Probearbeit" recherchieren. Ich rate dringend davon ab, OHNE Vertrag irgendwo anzufangen. Ein seriöser Arbeitgeber wird angenehm überrascht sein, wenn ein potentieller Arbeitnehmer sich zielgerecht einzusetzen vermag. Viele Grüße, Manoman2010

Wenn Du arbeitslos bist, zahlt das Arbeitsamt für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen innerhalb eines Kalenderjahres. Wenn Du also für ein Probearbeiten zwei Tage veranschlagst, kannst Du das zehnmal im Jahr machen, also bei zehn verschiedenen Firmen. Alles, was über drei Tage hinaus geht, halte ich für unseriös.