Ist es erlaubt lediglich einen eintürigen Spind am Arbeitsplatz zu haben?
Hallo, an meinem Arbeitsplatz herrscht in der Umkleide chronischer Spindmangel. Die Werksleitung hat deshalb beschlossen die zweitürigen Spinde durch eintürige Spinde halber Größe zu ersetzen. Jeder Mitarbeiter hat jetzt also nur noch einen "halben" Spind. Überwiegend sind in dieser Umkleide Mitarbeiter der Montage untergebracht. Sie montieren neue Geräte und haben selten mit grober Verschmutzung zu tun und arrangieren sich demzufolge mit dem "halben" Spind. Die vergleichsweise wenigen Mitarbeiter der Werksunterhaltung - mich eingeschlossen - sind ebenfalls in dieser Umkleide untergebracht. Wir sind von der Situation überhaupt nicht angetan, da wir auch Wartungen und Reparaturen im Fertigungsbereich an Bearbeitungsmaschinen durchführen. Es kommt dabei häufig vor, dass unsere Arbeitskleidung durch Reiniger, Kühlschmiermittel, Öle oder andere Prozessmittel verschmutzt wird. Bisher habe ich so verschmutzte Kleidung möglichst sofort gewechselt und auf der "Schmutzseite" meines Spindes gelagert. Die gewaschene Arbeitskleidung, Privatkleidung und Duschtuch hatte ich auf der anderen Seite des Spindes deponiert. Einmal in der Woche nehme ich die Schmutzwäsche normalerweise mit nach Hause und stopfe sie wegen des Gestanks sofort in die Waschmaschine. Durch die Situation mit dem "halben" Spind fängt jetzt immer meine Privatkleidung ebenso wie die gewaschene Arbeitskleidung und die Duschtücher an zu müffeln. Es ist auch schon vorgekommen, dass die Privatkleidung Ölflecken abbekommen hat. Es nützt auch nichts die schmutzige Arbeitskleidung täglich mit nach Hause zu nehmen, da ich wie gesagt manchmal auch während der Arbeitszeit die Kleidung wechseln muss. Ist es in Ordnung in unserem Arbeitsbereich nur einen halben Spind zu haben? Wir haben schon versucht mit den Chefs zu reden stoßen dort aber auf taube Ohren. Wie könnten wir das Problem sonst noch lösen?
7 Antworten
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV):
4.1 Sanitärräume
(...)
(3) Der Arbeitgeber hat geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleideräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Umkleideräume müssen
(...)
b) mit Sitzgelegenheiten sowie mit verschließbaren Einrichtungen ausgestattet sein, in denen jeder Beschäftigte seine Kleidung aufbewahren kann.
Kleiderschränke für Arbeitskleidung und Schutzkleidung sind von Kleiderschränken für persönliche Kleidung und Gegenstände zu trennen, wenn die Umstände dies erfordern.
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Es besteht die Möglichkeit, sich bei der jeweiligen Bezirksregierung zu informieren oder sich zu beschweren, wenn keine innerbetriebliche Lösung gefunden werden kann. Dort sind Beschwerdestellen für Arbeitnehmer eingerichtet.
Bei offensichtlichen Verstößen gegen die ArbStättV wird i.d.R. eine unangekündigte Besichtigung durchgeführt.
Die Rufnummern der Bezirksregierungen sind leicht zu ergooglen.
Es spricht nichts gegen einen eintürigen Spind.
So wie du es schilderst war es vorher sicher besser. Du könntest Schmutzwäsche auch außerhalb des Spindes lagern ( oben drauf ) und täglich mitnehmen.
Mich würden noch folgende Informationen interessieren wie z.B. Innenmaße des Spindes und ist es private Arbeitskleidung oder wird diese vom Unternehmen gestellt? Allerdings ändern die Antworten meine Einschätzung wahrscheinlich nicht.
Die Arbeitskleidung wird vom Unternehmen gestellt und ist vorgeschrieben. Ohne Arbeitskleidung dürfen wir die Fertigungs-, Montage- und Werkstattbereiche nicht betreten. Die Innenmaße des Spindes betragen 300x500x1700. Außerhalb des Spindes dürfen wir nicht mal unsere Arbeitsschuhe/Privatschuhe abstellen, geschweige denn Handtücher aufhängen. Es bleibt wohl nur die Schmutzwäsche in einen verschlossenen Müllsack zu stopfen und je nach Geruch zu Hause im Freien aufzubewahren. Außerdem täglich ein Handtuch mitbringen und dieses täglich auch wieder mitnehmen, ganz nach dem Motto: "Wir müssen uns einschränken 😉."
Laut Arbeitsstättenverordnung muss dir der AG geeignete Umkleideräume und Spinde zur Verfügung stellen. Leider ist der Begriff „geeignet“ u.U. dehnbar!
Je nach anfallendem Schmutz müssen sogar 2 Spinde und Duschgelegenheiten zur Verfügung stehen. In einem Spind wird die Arbeitskleidung aufbewahrt und im anderen Spind die Tageskleidung, mit der man zur Arbeit kommt und geht!
Hygienebeaufteagten oder Betriebsrat vorhanden? Dann mal da nachfragen. Sollten schon zwei sein, aber das ist eine Sache. Weiß nicht ob das überall vorschrift ist.
ich würde die verschmutzte arbeitskleidung in müllsäcke stopfen die du unten im spint deponieren kannst und eben täglich mit nach hause nehmen....
lg, Anna