Darf Arbeitgeber mich wegen meinem Hobby Kündigen (bin azubi)?
Hey Leute,
ich rappe in meiner Freizeit und wollte die Lieder auch hochladen.Nun ist meine Frage, kann der Arbeitgeber mich Kündigen wenn in den Texten abundzu mal einer Line auftaucht die Gras thematisiert oder mal ein Schimpfwort fällt. Betonung liegt auf Abundzu also es ist kein ich * deine mum rap aber undzu mal ein wort wie wier oder bard
Dazu muss man sagen, dass ich keinen Persöhnlichen Kundenkontakt habe. Wenn dann nur am Telefon, wo ich mich mit Nachnamen melde. Mein Rappername hat mit diesem nix zutun.
Man sieht mich auf dem cover (allerdings nur posen, also ohne joint im mund oder so. Wollte ein Lied machen wo es um Frauen geht im video würde eine Frau neben mir posieren. Das Lied könnte etwas pervers werden. Habe aber auch Schöne sowie traurige Lieder. Damit ihr einen groben Überblick über meine Musik habt...
VG und vielen Dank
8 Antworten
Der Arbeitgeber darf ein Ausbildungsverhältnis nach der Probezeit nur aus einem "wichtigen Grund" gekündigt werden (§ 22 Berufsbildungsgesetz).
Ein solcher wichtiger Grund liegt aber nur vor, wenn du in grober Weise deine Ausbildungspflichten verletzt. Diese stehen in § 13 BBiG:
Auszubildende haben sich zu bemühen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist. Sie sind insbesondere verpflichtet,
1. die ihnen im Rahmen ihrer Berufsausbildung aufgetragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen,
2.an Ausbildungsmaßnahmen teilzunehmen, für die sie nach § 15 freigestellt werden,
3.den Weisungen zu folgen, die ihnen im Rahmen der Berufsausbildung von Ausbildenden, von Ausbildern oder Ausbilderinnen oder von anderen weisungsberechtigten Personen erteilt werden,
4.die für die Ausbildungsstätte geltende Ordnung zu beachten,
5.Werkzeug, Maschinen und sonstige Einrichtungen pfleglich zu behandeln,
6.über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu wahren,
7.einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis zu führen.
Solange du nicht rappst: "Ich schufte bei Müller & Co wie'n Beklopfter / mein Meister, Herr Meier, ist'n Arsch und'n Opfer/ mit'm Teppichklopfer / würd ich ihm gern eine klopfen / und ihm und meinem Chef die Fresse stopfen." dürfte dir eigentlich nichts passieren.
Danke für den Lacher am Schluß :-))
Was Du in Deiner Freizeit machst, geht Deinen Ausbildungbetrieb nichts an. In diesem Zusammenhang gesehen - solange Du in Deinen "RapLiedern" Deinen Ausbildungbetrieb nicht verunglimpfst.
Wenn bereits 4 Monate rum sind von der Susbildung kann er nicht mehr kündigen bis zum Ende der Susbildung, höchstens fristlos und dafür teicht dss nicht.
Solange das eine nicht in das andere übergeht oder dort Einflüsse hat sollte es egal sein.
Aufpassen musst du nur wenn du ein radikal schlechtes Image aufbaust. Dann könnte es vorkommen dass sie dich nicht haben wollen weil es der Firma schaden könnte. Für genaueres müsste man die Situation besser kennen
Hallo,
in der Freizeit kann man als Hobby fast alles machen.
Als Azubi muss man folgende Punkte beachten:
- wenn in den Liedern der Arbeitgeber beleidigt oder diffamiert wird oder falsche Tatsachen über den Arbeitgeber behauptet werden, kann es Probleme geben (wenn der Arbeitgeber im Rap nicht genannt wird, kann er sich aber z.B. aus der Facebook-Seite ergeben),
- wenn in den Liedern strafrechtlich relevante Dinge passieren und sich die Staatsanwaltschaft einschaltet (besonders wenn bei Beginn der Ausbildung ein Führungszeugnis vorgelegt werden musste),
- wenn die Liedtexte im Betrieb bekannt werden und dadurch der Betriebsfrieden nachhaltig gestört wird (z.B. diffamierende Äußerungen über Afrikaner und der Mitazubi ist Afrikaner),
kann es Probleme in der Ausbildung geben (Abmahnung, Kündigung).
Im Übrigen kann der Arbeitgeber bei der Entscheidung, ob eine Übernahme nach der Ausbildung erfolgt, alle Aspekte einbeziehen, die ihm zum Entscheidungszeitpunkt bekannt sind.
Gruß
RHW