Skulpturen/Büsten von Promis/Künstlern verkaufen?
Hallo Zusammen,
ich hab eine Büste von einem Künstler erstellt der mir sehr gefällt. Hab das auf meinen Social Media Plattformen gepostet und bekomme sehr viele Anfragen ob die eine kaufen können. Die Büste selber hab ich modelliert und 3D gedruckt.
Was zu anzumerken ist, dass das Modell nicht aus bestimmten Fotos oder ähnlichem entstanden ist. Die Form selbst gibt es so noch nicht.
Darf ich das verkaufen oder verletzt ich damit irgendwelche Urheberrechte?
3 Antworten
Das KunstUrhG schreibt einerseits in § 22:
"Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. [...]"
Andererseits heißt es in § 23 Absatz 1:
"(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
- Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte; [...]"
Dazu zählen die meisten Prominenten.Allerdingsheißt es in Absatz 2 ebenda einschränkend:
"(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird."
Und was wäre nun "ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten"? Möglicherweise das Interesse, dass sein Gesicht nicht kommerziell ausgenutzt wird.
Dagegen könnte aber sprechen, dass fast alle Massenmedien kommerziell agieren, ja agieren müssen, um die Presse- und Informationsfreiheit zu gewährleisten. Für eine Berichterstattung mit Portraits von Prominenten darf also Geld genommen werden.
Anders könnte es aussehen, wenn nicht berichtet oder kommentiert (etwa auch in Form einer Karikatur, auch als Skulptur) wird, sondern nur die Popularität des Abgebildeten ausgenutzt wird, schreibt Horst-Peter Götting in "Persönlichkeitsrechte als Vermögensrechte" auf Seite 37,
Gruß aus Berlin, Gerd
Nein, Du verletzt kein Urheberrecht. Der Urheber der Büste bist Du.
Aber da ist leider nicht ausreichend. Denn: Wenn Abbildungen einer Person kommerziell verwertet werden, muss diese Person grundsätzlich zustimmen. Dazu gibt es einen prominenten Fall mit dem Golfspieler Kaymer. Allerdings konnte hier kein "überwiegend künstlerisches Interesse" festgestellt werden. Also, wenn Du das hinbiegen kannst ...
Tja, da müsste man in dem Fall den Richter fragen. Ich kenne leider die Bilder nicht, die dem Kaymer-Fall zugrunde liegen.
Es müsste ein Recht am eigenen Bild geben und wenn du auf Schadensersatz verklagt wirst und das durchgeht, dann müsstest du Schadensersatz nach der Lizenzanalogie zahlen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Herrenreiter-Fall
aber sicher bin ich hier nicht.
Ja schwieriges Thema...
Der Herrenreiter-Fall hat damit gar nichts zu tun.
stimmt, dachte da an die Lizenzanalogie hat aber wohl nicht gepasst.. mea culpa ;)
So ganz daneben ist es ja nicht, siehe meine Antwort und Kaymer.
Und wie definiert sich künstlerisches Interesse? Büste selber ist aus Kunst entstanden. Kann ja die Figuren nicht verschenken...