Dürfen Künstler Autos malen?

2 Antworten

Hallo,

meines Wissens nach darf ein Fahrzeug, dessen Design rechtlich geschützt ist, in Werken, die vermarktet werden, nicht als alleiniger Gegenstand abgebildet werden. Würde man also z.B. einen Kalender verschiedener Porsche Modelle malen und dann vermarkten, würde dies gegen die Rechte von Porsche verstoßen.

Als Beiwerk dürften die Fahrzeuge jedoch auf den selbstgemalten Kalenderblättern erscheinen.

Bei einem Kreuzfahrtschiff vermute ich Ähnliches.

LG

Jo

"Als Inhaber eines eingetragenen Designs besitzen Sie das ausschließliche Recht, das Design zu benutzen. Sie können es Dritten verbieten, Ihr Design bei der Herstellung, Veräußerung oder Ein- und Ausfuhr von Produkten zu verwenden. Das heißt, als Designinhaber können Sie gegen jedes Design vorgehen, das beim informierten Benutzer keinen anderen Gesamteindruck als Ihr eingetragenes Design erweckt." https://www.dpma.de/designs/schutz/index.html

Dein Gemälde, deine Fotografie bildet das Design eines Produkts ab, aber es verwendet das Design nicht für ein eigenes Produkt!

Anders sähe es aus, wenn du dein Gemälde auf eine Kaffeetasse drucken und diese dann zur "Veräußerung oder Ein- und Ausfuhr" verwenden würdest.

Dein Abbild eines fremden Produkts mit einem bestimmten Design ist aber selbst kein Produkt mit diesem Design! Oder hat das Papier deines Bildes oder dein Bilderrahmen das Design des abgebildeten Produktes???

Hilfreich ist ja der Gedanken: "Der Kunde möchte ein Produkt kaufen oder nutzen, das dieses Design hat. Aber er möchte kein Foto kaufen oder nutzen: Damit kann er nicht Autofahren - aber mit einem Auto mit diesem Design schon!"

Gruß aus Berlin, Gerd

JoSiemens  12.12.2018, 21:02

Hallo Gerd, Danke für die Antwort. Ein Frage dazu: Würde das bedeuten, dass man ein Gemälde eines Porsche anfertigen und verkaufen darf, aber einen Kalender (als Produkt) mit div. Porschemodellen nicht? LG und alles Gute. Jo