Ist es erlaubt selbst gezeichnete Portraits von Personen des öffentlichen Lebens zu verkaufen?
Muss man sich eine Zustimmung der gezeichneten Personen holen?
Ich sehe viele Künstler bei Instagram, etc die Prints ihrer gezeichneten Portraits verkaufen. Habe sie auch kontaktiert und sie sagten alle, dass es kein Problem ist, da es ja eine bekannte Person ist und da es Kunst ist. Gelesen habe ich allerdings überall, dass es nicht erlaubt ist.
Was stimmt denn nun?
3 Antworten
"(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
- Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;" § 23 https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/
Aber in Absatz 2 steht eine Einschränkung:
"(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird."
Nun dient die Freiheit in Absatz 1 dazu, über den "Bereiche der Zeitgeschichte" a) zu informieren und b) seine Meinung dazu zu äußern - nicht, Geld mit der "Verbreitung und Schaustellung" zu verdienen.
Dass man trotzdem Geld verdient mit Zeitungen und Filmen, die informieren und kommentieren, wird geduldet. Wenn man aber gar nicht informiert oder kommentiert, sondern nur verdient, könnte "ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten" verletzt werden.
Aber darüber entscheidet im Streitfall ein angerufenes Gericht. Das wird dann abwägen müssen, ob das Recht auf Information und auf Meinungsäußerung das Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten im konkreten Fall überwiegt oder nicht!
Gruß aus Berlin, Gerd
Ähnlich wird ein Gericht abwägen müssen zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht - also auch kucken müssen, inwieweit Kunst, etwa Schöpfungshöhe (s. etwa Wikipedia), überhaupt vorzufinden ist im strittigen Werk!
Personen des öffentlichen Lebens darfst du zeichnen. Du verletzt allenfalls das Urheberrechte, wenn du ein photorealistisches Portrait von einem Foto erstellst, und zwar das des Fotografen.
Da die wenigsten photorealistisch zeichnen können, läuft es dann auf eine Einzelfallentscheidung hinaus.
Ich denke da hat die berühmte Person andere Dinge zutun, als dich anzuzeigen.
es steht vielleicht im Internet aber das interessiert doch niemanden. Streng genommen ist es auch illegal manche Bilder aus dem Internet zu Screenshoten aber da passiert ja auch nichts