Käuferin benutzt meine Bilder zum Weiterverkauf?
Hallo,
Ich habe da so ein kleines Problem. Und zwar habe ich vor ein paar Wochen ein Kostüm auf Ebay Kleinanzeigen verkauft. Der Verkauf hat ohne Probleme geklappt und die Käuferin war auch zufrieden.. Da ich aber relativ viel weiter verkaufe, und auch auf anderen Apps wie z.B shpock aktiv bin ist mir relativ schnell aufgefallen das ein anderer Account nun mein Cosplay weiterverkauft.
Das erkennt man ganz offensichtlich daran das die Verkäuferin meine Bilder weiter in der Anzeige verwendet. Ich habe für meine Anzeige damals ein Bild von mir eingestellt, wie ich das Cosplay trage...
Nun muss es aber aus meiner Sicht nicht sein das man wenn man es schon weiterverkauft nicht eigene Bilder machen kann und einfach mein eigenes Bild weiter verwendet! Zumindest um Erlaubnis fragen, sie darf immerhin nicht einfach meine eigenen Fotos für ihren Verkauf nutzen.
Ich habe natürlich direkt die Verkäuferin kontaktiert aber ich bekomme wohl absichtlich keine Antwort und qerde ignoriert.
Ich habe das Ebay-Team bereits kontaktiert und die scheinen die Anzeige deaktiviert zu haben? Zumindest sieht man die Anzeige nicht mehr als Online.
Als ich dachte es hat sich erledigt finde ich die selbe Anzeige auf Kleiderkreisel wieder, ich habe sie dort auch wieder angeschrieben -ohne Antwort.
Was kann ich noch machen, ich weiß was einmal im internet ist bekommt man nicht mehr raus mimimi. Aber ich denke wenn man etwas weiterverkauft dann sollte man nicht die Bilder des ursprünglichen Besitzers nehmen und als seine Werbung für den Artikel nehmen..
3 Antworten
Man ist deiner Bitte nach Entfernung nicht nachgekommen. Suche dir einen RA der eine Abmahnung schickt, das sollte fuer dich kostenlos sein. Der Gegenpartei kostet es normal um die EUR 250
Schick ihr einfach eine Rechnung für die Nutzung Deiner Bilder. Die Adresse hast Du ja. Setze sie nicht zu nieder an, sollte 3-stellig sein, weil unautorisiert, wiederholt und ohne Nennung des Urhebers. Natürlich wird sie nicht zahlen. Dann schickst Du ihr eine Mahnung. Auch dann wird sie nicht reagieren. Dann schickst Du ihr den gerichtlichen Mahnbescheid. Da wird sie schlucken und kann sich überlegen, ob sie den zahlt oder es auf einen Prozess ankommen lässt (den sie auch verlieren wird).
Leider schreibst du nicht, ob dein Gesicht auf den Bildern zu erkennen ist.
Wenn ja, stimmt das, was die anderen Tippgeber hier schreiben. (recht am eigenen Bild)
Wenn nicht, sehe ich da keine Handhabe.
Ein einfaches Foto von einem Kleidungsstück hat keine nennenswerte "Schaffenstiefe" und ist daher kaum schützbar.