Darf ein Hobby-Künstler Bilder von Prominenten verkaufen und ausstellen?
Darf ich als Hobby-Künstlerin selbstgemalte Bilder und Collagen von prominenten Gesichtern, als auch Verstorbenen, z.B. Marylin, Elvis, Audrey etc. ausstellen und (online) verkaufen? Oder verletzte ich hier, so wie bei Comicfiguren Lizenzrechte/Urheberrechte? Darf ich die Bilder betiteln?
6 Antworten
Ja, wenn sie die Privatsphäre der Prominenten nicht verletzen, oder sie irgentwie demütigend und rufschädigend darstellen. Eben nur solche Bilder, für die du nicht in den Knast wandern kannst.
Wenn du es selbst malst schon, dann ist es dein Werk.
Ja, das war meine Frage...:-) Ich male selbst und natürlich nicht Kopie von einem Foto, auf Leinwand mit Pinsel...Und eine Ahnung zur Betitelung?
So einfach ist das leider nicht. ;)
Stimmt. Alle Bilder wurden von irgendjemandem gemacht und sind somit auch dessen Eigentum. Also können sie nicht einfach geklaut werden und dann als eigene Bilder verkauft werden.
Sofern du die Bilder selbst gemalt hast, kannst du das machen. Wenn du allerdings Collagen mit Originalbildern gemacht hast, könntest du Probleme kriegen.
Bei verstorbenen Künstlern können die Urheberrechte auf Fotos bei Anderen liegen. Wenn die Bilder aus dem Internet geklaut sind, verletzt du natürlich die Urheberrechte. Wenn du etwas selbst malst, dann ist es deine Anfertigung.
Nein, ich suche mir dann schon eine Vorlage vom Foto...Kann die Personen ja live nicht nehmen...:-) Und würde dann auf Leinwand malen...
Das kannst du schon machen. Wenn du es selbst malst, ist es dein Werk, auch wenn du es von einem bereits existierenden Bild abgemalt hast. Aber halt nicht die Fotos nehmen und zu einer Collage zusammenfügen.
Super, danke für die schnelle Antwort!
Wenn Du diese selbst malst, verletzt Du kein Urheberrecht - aber vielleicht die Datenschutzrechte dessen, den Du abbildest - deshalb muss man die Einwilligung desjenigen haben.
Wegen der neuerlichen Datenschutz Grundverordnung (DSGV) ist ja vor allem für Fotografen die Arbeit so beschwerlich geworden, weil sie immer und überall schriftliche Einwilligungen brauchen.
Jemand, schon lange gestorben ist, kannst Du natürlich malen / abbilden zB. J.S. Bach. oder auch das Gesicht / Portrait von Albrecht Dürer.
Kommt darauf an, von wo die Vorlage stammt und was das fertige Werk ist...
Einfach abmalen ist nämlich nicht - es handelt sich dabei dann um eine Umgestaltung und Bearbeitung nach § 23 UrhG und das wäre erlaubnispflichtig. Es gibt noch die Freie Benutzung nach § 24 UrhG, die ohne Erlaubnis des Urhebers ausführbar wäre - jedoch sind an die sehr hohe Anforderungen gestellt um sich von § 23 UrhG zu unterscheiden.
Eine freie Benutzung liegt dann vor, wenn die inhaltlichen und persönlichen Züge des Originals im neuen Werk deutlich verblassen und in den Hintergrund treten oder das neue Werk eine andere Werkkategorie hat als das Original - bspw aus einem Bild (Lichtbildwerk) eine Skulptur (Werk der bildenden Künste) oder aus einem Roman (Sprachwerk) ein Film (Filmwerk) wird. Wenn also nur "abgemalt" wird - auch mit Änderungen - liegt i.a.R. nur ein Umgestaltung und Bearbeitung vor - und die bedingt eine Erlaubnis.
ANTWORT VON stefaniejasmin - "Sofern du die Bilder selbst gemalt hast, kannst du das machen. Wenn du allerdings Collagen mit Originalbildern gemacht hast, könntest du Probleme kriegen." // oder ANTWORT VON janbengun - "Selbstgemalt schon. Bei Kollagen könnten die benutzten Fotos zum Problem werden"
es ist genau umgekehrt - man hat eher die Erlaubnis (siehe oben) wenn man eine Collage anfertigt als wenn man ein Bild nur abmalt....
Das würde ich so nicht sagen. Eine Umgestaltung und Bearbeitung liegt vor, wenn du das Originalbild nimmst und es mit Effekten umgestaltest. Dann sieht es zwar anders aus, ist aber immer noch das Originalbild. Anders ist es, wenn du von diesem Bild nur Teile nimmst und sie zu einem anderen Bild zusammenfügst, dann lässt es nicht mehr auf das Originalbild zurückführen.
Wenn du aber etwas abmalst, dann ist das keine Umgestaltung oder Bearbeitung sondern eine neue Erstellung und ist erlaubt. So habe ich es zumindest schon mehrfach gelesen.
Da irrst du gewaltig... der Grat zwischen der Bearbeitung und Umgestaltung und der Freien Benutzung ist sehr schmal und die Tendenz geht fast immer in Richtung unzulässige Umgestaltung und Bearbeitung.
Bei der Beurteilung wird immer das selbe Prinzip angewandt - unabhängig davon ob abgemaltes Foto oder abfotografiertes Gemälde - und das ist entscheidend. Bei der Umgestaltung und Bearbeitung wird darauf geschaut, wo sich die Werke noch gleichen und bei der Freien Benutzung wird geschaut, wo sie sich nicht mehr gleichen - und je mehr sie sich gleichen, um so wahrscheinlicher ist die unerlaubte Umgestaltung und Bearbeitung.
Nehme 10 Fotos einer Person und packe sie alle in eine Collage - wenn es sein muss 1:1... das wäre eine Freie Benutzung - nimm ein einzelnes - verändere es ein wenig... das wäre eine Bearbeitung und Umgestaltung, ohne Veränderung sogar noch eine unerlaubte Vervielfältigung
Was du beschreibst wäre eine Verletzung des Urheberrechtes.
Es ist nur dann dein Werk, wenn du es selbst entworfen hast.
Eine Kopie eines Bildes, egal ob von einem Foto auf Leinwand oder Skizze etc., ist lediglich eine Kopie und bedarf einer Erlaubnis.
Einfach abmalen ist also nicht. Leider.
Um Gottes Willen, nein! Sollen ja schöne Bilder werden :-) Also so wie die üblichen gängigen, die man so kennt...Kann ich mir also online ein Bild suchen und es interpretieren und auch beispielsweise mit dem Titel "Marylin" versehen?