gekaufte Kunst/Bild - Urheberrecht

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Nein, kann man nicht, hast Du einen Kaufvertrag ? Dort müßte eigentlich vermerkt sein, dass Du das Sacheigentum besitzt, sprich das Bild/Bildträger/Rahmen, aber nicht das geistige Eigentum. D.h. das Bild könntest Du vernichten, wenn Du es willst, aber das geistige Eigentum verbleibt beim Urheber bis zu seinem Tod und 70 Jahre darüber hinaus bei seinen Erben.

Wenn Du es vervielfältigen, verbreiten, ausstellen oder vorführen willst, brauchst Du die Genehmigung des Urhebers, also des Künstlers.

Verwertungsrechte des Künstlers: - Vervielfätigungsrecht (UrhG § 16) - Verbreitungsrecht (UrhG §17) - Ausstellungsrecht (UrhG §18) - Vorführungsrecht (UrhG §19)

Sajonara  22.07.2011, 11:52

Wenn man eingekauftes Kunstwerk einfach "vernichten" könnte, dann könnte man es nicht versichern lassen, also ist das Unfug und widerspricht jeder Wertschätzung gegenüber Kunst und deren Urhebern.

Blissy77  22.07.2011, 12:34
@Sajonara

Du hast Recht, das wird normalerweise auch kein Käufer tun, aber theoretisch und rein rechtlich darf er das.

Blissy77  22.07.2011, 13:09
@Blissy77

...obwohl in dem Fall mit der Sache auch das Geistige zerstört wäre, eigentlich unlogisch, aber es ist so.

Blissy77  23.07.2011, 09:11
@Blissy77

Dankeschön fürs Sternchen !

Der Urheber bleibt immer der Urheber.

Alles , was hier geschrieben wurde stimmt. Es gibt aber noch etwas zum Thema. Klingt auf den ersten Blick seltsam:

Wenn du ein Kunstwerk gekauft hast, kannst du es zuhause aufhängen. Du darfst es aber nicht verändern. Du düftest also nicht eine weitere Sonnenblume in ein Bild von van Gogh malen, weil du der Ansicht bist, das Bild von van Gogh würde dann besser aussehen. Das geistige Werk muss unberührt bleiben. Es handelt sich im die Leistung eines Anderen. Wenn du aber das Bild komplett zerstörst- egal ob absichtlich, oder unabsichtlich- hat das keine weiteren Folgen. Das Bild gehört ja dir. Kurz gesagt: kaputt machen, ja. Verändern, nein.

Drucken, vervielfältigen usw: völlig ausgeschlossen. Nur derjenige, der das Werk geschaffen hat, darf finanziell davon profitieren.

Grüße Topi

Blissy77  23.07.2011, 09:13

DH für den Zusatz zur Veränderung, Topina !

Du erwirbst beim Kauf lediglich ein einfaches Nutzunsrecht - es an die Wand zu hängen und anzuschauen - das war's dan auch schon! Durch den Kauf lassen sich keinerlei Nutzungsrechte ableiten, die über § 53 UrhG hinausgehen. Du erwirbst also nur das Recht an der Sache, aber nicht auf die Urheberschaft, was Voraussetzung wäre um weitere Handlungen damit vorzunehmen.

ich denke nicht. schliesslich signiert es ein maler nicht ohne grund.

ich weiss von diversen malern, die immer beteiligt waren, wenn ihre bilder gedruckt wurden

du kaufst das Bild und n i c h t die Rechte (bzw. das Urhebertum), sprich, du würdest dich strafbar machen bei Vervielfätigung zu Verkaufszwecken