SKR-03 Welches Konto? Firma übernimmt Stornokosten von priv. Urlaubsreise eines Mitarbeiters

3 Antworten

Auf Kto. 4185 sonstige Personalaufwendungen. Geht im einzelfaal der AN muss nachweisen, dass er bereits denUrlaub gebucht nund bewilligt hatte. Der AG muss ein Absage aus beruflichen Gründen nachweisen, die Notwendigkeit derselben. LG

Da es in Ausnahmefällen möglich sein kann einen Arbeitnehmer aus dem Urlaub zu holen, wenn denn der Arbeitgeber den dadurch entstehenden Schaden ersetzt, müsste es auch möglich sein, die Stornokosten für eine nicht angetretende Reise ohne Abzüge als Betriebsausgaben zu verbuchen.

Mir fällt dazu im SKR03 das Konto 4660 (Reisekosten Arbeitnehmer) ein.

Es spricht nichts dagegen den Originalbeleg des Arbeitnehmers mit einer Aktennotiz zu versehen, damit man bei einer späteren Betriebsprüfung noch weiß, wie es zu dieser Ausgabe kam.

hibiskuss  15.07.2009, 12:09

Auf dieses Konto darf er nicht buchen, da dies für die tatsächlichen Betriebsreisekosten reserviert ist. Ich würde es im SKR 04, den ich verwende auf sonstige Betriebsausgaben, unregelmäßig, buchen.

heinmueck  15.07.2009, 12:39
@hibiskuss

@mandelhoernchen: Danke auch von mir für den Hinweis.

Die Antworten sind leider alle falsch, die bisher gegeben wurden. Das ist wie eine Vergütung in den Lohn einzugeben und muß verlohnsteuert werden. Es können keinem Mitarbeiter irgendwelche Vergütungen gegeben werden, die nicht über die Löhnung laufen.

Juetech  05.10.2016, 01:10

Hallo koenigstern, in diesem Fall handelt es sich ja nicht um irgendeine lohnsteuerpflichtige Leistung an den Arbeitnehmer, sondern eben um eine betriebsnotwendige Ausgabe. Der AN erhält hier keine Vergünstigung, sondern lediglich den Schadensersatz bzw. die Kosten die ihm entstehen, um an den Arbeitsplatz zurückzukehren. Der Fall kommt wirklich selten vor, ich würde die Kosten auf sonstige Personalaufwendungen buchen, da sie direkt mit dem Personal zu tun haben, gehört dies meiner Meinung nach auch nicht einfach in die sonstigen Betriebsaugaben. Ein Prüfer wird da aber meiner Meinung nach auf keinen Fall großartig reklamieren, der Fall sollte auf jeden Fall gut dokumentiert werden.