Domainkosten buchen SKR03
Hallo, wie buche ich die jährlichen Kosten für Domains richtig im Kontenrahmen SKR03 ein. Ich denke das Konto 4964 (Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten) ist richtig. Da Domains ja in der Regel jährlich abgerechnet und verlängert werden.
Vielen Dank!
3 Antworten
Hi Fridolin,
wie kommst Du auf die Überlassung von Rechten? Dabei geht es in aller Regel um Patente oder ähnliche Rechte, die zur Nutzung überlassen werden.
Das wäre ja ähnlich, wenn Du den vergrößerten Eintrag in den Gelben Seiten als Recht betrachten wolltest. Es ist beides was es ist: Werbung.
Übrigens handelt es sich auch nicht um das gern verwendete Konto Internet. Da dieses Konto im Zusammenhang mit Telefon und Fax eingeführt wurde, kann es sich schon von der Logik nur um die Nutzungsgebühr der Kommunikationsleitungen handeln.
Übrigens ist es ungewöhnlich, dass Du meinst für die Domain zu zahlen. Das ist eigentlich regelmäßig eine einmalige Angelegenheit. Es wird vermutlich um die Hosting-Gebühren gehen. Also das Deine Domain im Internet auch erreicht wird und Du Deine Texte und Bilder darüber veröffentlichst. Zusätzlich auch Dein Email-Verkehr über den Anbieter-Server läuft.
Aber auch letzteres würde ich als Werbung betrachten. Es ist ja eine Form der Außendarstellung. Anders als Briefpapier haben wir aber keinen 1:1 Ersatz von blanko Papier zu Briefpapier. Daher ist es dort auch ohne Aufteilung gut gebucht. Bin mir jetzt nicht sicher im SKR 03, ob es sich dann um Konto #4600 oder #4610 handelt. Aber das wird ja bestimmt gleich bei der Erfassung angezeigt.
Regelmäßig meint: In der Regel. Die wird hier begründet durch die beiden ganz großen. Das Denic mit denen jährlich Gebühren abrechnet steht nicht in Abrede. Nur wird dieser Betrag als solcher nicht durchgereicht, sondern ist Bestandteil der Preiskalkulation.
Der Beitrag ist ja nun schon ein paar Tage alt, ich hoffe aber dennoch weiterhelfen zu können.
Grundsätzlich ist mal festzuhalten um welche art Kosten es sich handelt:
- Reden wir über kosten die Im Ramen eines Webhostings in Rechnung gestellt werden so sind die Domain-Kosten i.d.R. in den Kosten für das Webhosting inkludiert.. Sofern die Webhosting Accounts nicht "weiterverkauft" werden, so sind das Werbungskosten. Andernfalls sind das für mich entweder Fremdleistungen beim SKR03 z.B. Konto 3100 oder Miete für Webspace, Server etc.
- Wenn es Kosten sind die von der jeweiligen Verwaltungsstelle der Domain in Rechnung gestellt werden weil man z.B. einen eigenen Server betreibt und lediglich die Domains registriert. So sind das bei Eigenbedarf Werbungskosten, bei Weitergabe der Kosten an Kunden sind es für mich "Fremdleistungen" SKR03 Kto. 3100
- Wenn ein Domainname gekauft wird (nicht registriert), so ist das der Erwerb eines immateriellen Wirtschaftsgutes
Wenn nicht 4925, dann 4600 Werbungskosten.
stimmt, DH
aber 4600 sind Werbekosten. die Werbungskosten finden wir in der Anlage "N." ;-) :-)
Hi, wfwbinder, lach immer noch, über mich. ;) ;)
Entschuldigung, wenn ich nach so langer Zeit hier noch rein plärre, aber ich habe gerade das gleiche Problem. Und die Aussage, dass es ungewöhnlich sei regelmäßig für die Domain zu zahlen ist absolut unsinnig.
Die Kosten für eine Domain - und ich rede weder von Webspace, noch von Hosting, noch von irgendwas anderem - ich rede REIN von der Domain fallen selbstverständlich jährlich an. Bei einer DE-Domain beispielsweise werden seitens der DENIC ja auch jährliche Kosten fällig.
Selbstverständlich fallen also jährliche Kosten für eine Domain an, undzwar in absolut jedem Fall!