Kann das Finanzamt eine Steuererklärung für einen verstorbenen Ehepartner nachfordern
Hallo, ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.
Anfang dieses Jahres ist leider mein Vater verstorben. Diesem wurde so um das Jahr 2005 vom Finanzamt mitgeteilt (Notiz in den Unterlagen meines Vater, Finanzbeamter inzwischen in Pension), dass er nicht mehr Steuerpflichtig sei.
Grund hierfür waren die hohen Belastungen (Eigenanteile) die er in Zusammenhang mit der Behandlung diverser Krebserkrankungen zu tragen hatte. Zudem war ihm aufgrund der schweren Erkrankung eine 100%ige Behinderung bescheinigt worden.
Nunmehr hat meine Mutter eine Aufforderung vom Finanzamt erhalten (erstmaliger Schriftverkehr nach Erhalt des Steuerbescheides für 2004), Steuererklärungen ab dem Jahr 2005 nachzureichen. Und zwar sofort. Bei einer Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass wir maximal einen Monat Zeit hätten. Eine Fristverlängerung werde nicht gewährt. Bei Nichtabgabe wird die Steuerpflicht geschätzt.
Das Finanzamt gibt als Begründung hierzu an, dass ihnen der Umstand nicht bekannt gewesen sei, dass mein Vater neben seiner normalen Rente auch noch eine Betriebsrente erhielt, die zu 100 % steuerpflichtig sei. lt. unseren Unterlagen ist aus der abgegebenen Erklärung von 2004 ersichtlich, dass mein Vater die Betriebsrente angegeben hatte.
Inzwischen haben wir (zumindest um Zeit zu schinden) Widerspruch eingelegt.
Ich hab zwar grundsätzlich Verständnis dafür, dass Vater Staat von seinen Bürgern Steuern fordert, in diesem Fall finde ich es aber unverhältnismäßig die Erklärungen für einen so langen Zeitraum nachzufordern.
Meine Mutter ist 78 Jahre. Unterlagen (Rechnungen etc.) sind zumindest aus den Jahren 2005 - 2007 nicht mehr vorhanden.
Wie soll man da noch eine Erklärung erstellen.
Nun also meine Fragen:
- Ist die Verpflichtung zur Erklärungsabgabe nicht zumindest teilweise verjährt ? Lt. AO liegt die Verjährungsfrist doch bei 5 Jahren.
- Kann die Abgabe der Erklärung überhaupt den Hinterbliebenen abverlangt werden?
- Wenn ja, könnte man das ganze durch eine getrennte Veranlagung umgehen (Meine Mutter hatte ganze 146 € eigenstänige Rente erhalten)
Ich weiß, viel Text, wollte aber gleich mehr Infos liefern, bevor es zum Frage/Antwortspiel wird. Vielen Dank schon mal für Eure Mühen
Die ganz normale Staatliche Rente