Sit das Einziehen von Kopiergeld an Schulen rechtmäßig?

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Hallo LuckyLuke!

Es gibt keine rechtliche Grundlage der Schulträger, neben dem gesetzlichen Eigenanteil zusätzliche Gelder einzufordern. Leider wird immer wieder "vergessen", die Eltern bzw. die Schüler darauf aufmerksam zu machen. Ich hatte diese Thema schon mehrfach (verschiedene Schulen) zur Sprache gebracht und die Lehrer auf die Rechtmäßigkeit angesprochen und einen entsprechenden Nachweis gefordert. Nach einigem "Herumgedruckse" und mehrerem Nachhaken auch anderer Betroffener wurde die "Forderung" in einen "freiwilligen Kopierbeitrag" umgewandelt. Das Gleiche gilt übrigens für das vielfach erhobene "Toilettengeld". Es ist und bleibt Aufgabe des Schulträgers, für die Sauberkeit der Schultoiletten zu sorgen bzw. die Kosten hierfür zu übernehmen. Vielfach werden diese unrechtmäßigen Forderungen damit begründet, dass die öffentlichen Kassen "leider" leer sind und dass deshalb die Schüler/Eltern zur Kasse "gebeten" werden. Auch die Aufforderungen zum Kauf von teueren Markenartikeln zum Schulbeginn sind nicht rechtens.

Schöne Grüße

Schreiberlilli  04.09.2010, 23:57

Im Prinzip zählen auch die "Klassenkassen" dazu. Das sind genau genommen "schwarze Kassen" - also nicht legitim! Aber es wird schon seit Jahren praktiziert. Und kaum ein Elternteil wagt sich dagegen zu wehren. Wer will sich schon dem "Gruppendruck" entziehen?

Im SchulG von NRW habe ich dazu folgendes gefunden:

§ 92Kostenträger

(1) Schulkosten sind die Personalkosten und die Sachkosten. Kosten für die individuelle Betreuung und Begleitung einer Schülerin oder eines Schülers, durch die die Teilnahme am Unterricht in der allgemeinen Schule, der Förderschule oder der Schule für Kranke erst ermöglicht wird, gehören nicht zu den Schulkosten.

(2) Die Personalkosten für Lehrerinnen und Lehrer sowie das pädagogische und sozialpädagogische Personal gemäß § 58 an öffentlichen Schulen, deren Träger das Land, eine Gemeinde oder ein Gemeindeverband ist, trägt das Land.

(3) Alle übrigen Personalkosten und die Sachkosten trägt der Schulträger.

...

§ 94Sachkosten

(1) Sachkosten sind insbesondere die Kosten für die Errichtung, Bewirtschaftung und Unterhaltung der erforderlichen Schulgebäude und Schulanlagen, für die Ausstattung der Schulen, für die notwendigen Haftpflichtversicherungen sowie die Kosten der Lernmittelfreiheit und die Schülerfahrkosten.

§ 96Lernmittelfreiheit

(1) Den Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen und Ersatzschulen werden vom Schulträger nach Maßgabe eines Durchschnittsbetrages abzüglich eines Eigenanteils von der Schule eingeführte Lernmittel gemäß § 30 zum befristeten Gebrauch unentgeltlich überlassen. In Ausnahmefällen können ihnen, soweit dies wegen der Art der Lernmittel erforderlich ist, diese zum dauernden Gebrauch übereignet werden.

...

(3) Der Eigenanteil bestimmt den Anteil, bis zu dem die Eltern verpflichtet sind, Lernmittel nach Entscheidung der Schule auf eigene Kosten zu beschaffen. Der Eigenanteil darf ein Drittel des Durchschnittsbetrages nicht überschreiten. Der Eigenanteil entfällt für Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII). Über weitere Entlastungen vom Eigenanteil entscheidet der Schulträger in eigener Verantwortung.

Zusätzliches Kopiergeld geht so lange in Ordnung, wie es hierzu eine Vereinbarung zwischen Schule und Eltern gibt. Die Einrichtung, in der eine solche Vereinbarung getroffen werden kann, ist die Schulkonferenz. Wird ein solcher Beschluss zum Kopiergeld dort gefasst, ist er auch für alle verbindlich. Auch dieses ist im Schulgesetz herauszulesen.

Oftmals gibt es, vor allem auch an Grundschulen, eine gemeinsame Vereinbarung zwischen Eltern und Klassenlehrer. Dies ist möglich, hat aber eigentlich keinen rechtlich durchsetzbaren und damit verbindlichen Charakter

Wir werden immer schriftlich aufgefordert, dieses Endgeld zu entrichten. Kopien sind halt teuer und mit diesen arbeiten ja die Kinder.

LuckyLuke87 
Beitragsersteller
 04.09.2010, 21:58

Ob es richtig, also Sinn macht, dass für die Kopien jeder Schüler selbst aufkommen sollte, meine ich an dieser stelle nicht..Ich meine nur, ob es für das Einsammeln eine Grundlage gibt, also eine Legitimation der Schule.

Ulieule  04.09.2010, 22:02
@LuckyLuke87

Sie legitimieren sich durch die schriftliche Mitteilung, der Text ist dementsprechend, zwar ohne Paragrafen, aber verständlich.

LuckyLuke87 
Beitragsersteller
 04.09.2010, 22:38
@Ulieule

man kann sich nicht selbt zu etwas legitimieren! Wir leben in einem Rechtsstaat, wo der Staat, wenn er in deine Rechte eingreifen will, eine Rechtsgrundlage (Gesetz, dass dazu ermächtigt) benötigt

Schreiberlilli  04.09.2010, 23:53
@LuckyLuke87

Richtig!

Auch eine schriftliche Zahlungsaufforderung ist "einfach nur" eine FORDERUNG - und zwar OHNE rechtliche Grundlage. Rechtmäßige Forderungen werden immer mit den entsprechenden Gesetzen begründet!

Sei froh, dass Du welche bekommst und was lernen darfst !