beschwerde über Freiwillige Helfer bei der Stadt möglich?

10 Antworten

Beschweren kannst Du Dich schon, aber Aussicht auf Erfolg hat eine solche Beschwerde nur, wenn der Anlass konkret mit der ehrenamtlichen Tätigkeit zu tun hat.

Wenn eine solche Beschwerde bei der Stadt eingeht, wird sie es wohl an den Kommandanten der freiwilligen Feuerwehr weiter leiten.

Ich denke maximal könnte dann ein Ausschluss aus der freiwilligen Feuerwehr dabei heraus kommen.

DonFredericus 
Beitragsersteller
 30.01.2014, 20:10

Das ist ja das Ziel. Aber dies muss der Chef der Feuerwehr erstmal veranlassen. Und hier greift wieder Vitamin B.

Davidtheanswer  30.01.2014, 21:22
@DonFredericus

willst du nen Kameraden loswerden oder willst du dich rächen was da los?

Tritt direkt an den Stadt- oder Ortsbrandmeister heran und spreche mit ihm. Die sind sehr daran interessiert, dass die Mitglider der FFW sind anständig benehmen.

DonFredericus 
Beitragsersteller
 30.01.2014, 20:01

Naja, leider herrscht hier im Ort viel zu viel Vetterleswirtschaft und der StBM hat nicht den Mumm auch höhere Angehörige der Fw zu ahnden bzw. aus dem Dienst zu entheben.

Kolja1205  30.01.2014, 20:06
@DonFredericus

NaNa...da muß der Verstoß aber schon sehr heftig gewesen sein...wenn das alles hieb-und stichfeste Beweise sind (und nicht ebenfalls der Vetternwirtschaft) unterliegen, sprich: ein privater Rachefeldzug wird, dann ist es noch möglich an den Landkeis (Behörde) zu gehen, dort gibt es einen Ausschuß, der sich mit Feuerwehr und Rettungsdienst befasst. Ist dem landrat unterstellt. Dort ist dann auch der Kreisbrandmeister als "Chef" für alle Orts- und Stadtbrandmeister tätig.

DonFredericus 
Beitragsersteller
 30.01.2014, 20:08
@Kolja1205

Danke, an diese Ebene dacht ich bisher noch gar nicht. HAst aber recht ;-)

Bin eben leider zu sehr drauf gepolt solche Dinge persönlich zu klären, aber manchmal geht es eben nicht anders ;-)

Als Privatperson, oder in der Eigenschaft als Feuerwehrmann? Bei letzteres würde ich den Wehrführer bzw. den ersten Vorsitzenden informieren.

DonFredericus 
Beitragsersteller
 30.01.2014, 20:11

Privat? An wen wenden und wie? So dass auch reagiert werden muss...?

peterobm  31.01.2014, 13:34
@DonFredericus

Du willst ihm "Privat" an den Karren pissen? Schlichtungsstelle oder Anfrage beim Ortsgericht.

Dienstaufsichtsbeschwerde würde in dem Fall nichts bringen, es sind ja keine Beamten. Du kannst dich an deren direkten Vorgesetzten wenden, also an den Kommandanten der Feuerwehr.

DonFredericus 
Beitragsersteller
 30.01.2014, 20:09

Der wäre dann im Zugzwang bei einer entsprechenden Info? Auch wenn formell nicht korekt, aber mit entsprechenden beweisen bestückt?

P1504  30.01.2014, 20:32
@DonFredericus

Ne, Zugzwang nicht, aber gemäß "Melden macht frei" ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass er sich darum kümmert. Ihm liegt ja hoffentlich was an seiner Truppe. Formal korrekt oder nicht ist egal. Wenn du Beweise hast, stützt das deine Behauptung, ist also gut.

Was hat der freiwillige Feuerwehrmann denn angestellt?

Er ist zwar kein Beamter, aber die Beschwerde dürfte in der Regel genau so ausgehen, FFF formlos, fristlos, fruchtlos

Kolja1205  30.01.2014, 19:50

Es ist vollkommen egal, was er angestellt hat. Auch Ehrenamtliche müssen sich benehmen und wenn es Beschwerden gibt, müssen diese abgeklärt werden.

Das Ehrenamt leidet schon genug, da braucht man nicht noch zusätzliche Querulanten und Rettungsrambos, die sich nicht benehmen können!

Artus01  30.01.2014, 20:02
@Kolja1205

Was soll denn dieser unsinnige Kommentar, es ist eben nicht egal was er gemacht haben soll. Ehrenamtliche üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich ohne Bezahlung aus, gerade die freiwilligen Feuerwehren. Das geht leider nicht immer ohne das sich jemand auf den Schlips getreten fühlt, obwohl das gar nicht der Fall ist.

Diese Leute mit Beschwerden zu überziehen, die hier zumindest, unbegründet sind macht Ehrenämter ungemein attraktiv!

DonFredericus 
Beitragsersteller
 30.01.2014, 20:06
@Artus01

Ja, nur leider kommen gerade diese Beschwerden aus den eigenen Reihen, da der eine höher gestiegen ist als der andere, etc.

Hier bei meiner ist jedoch tatsache und definitv unkameradschaftlich agiert worden.

Back to the topic please!

Kolja1205  30.01.2014, 20:14
@Artus01

Diese Leute mit Beschwerden zu überziehen, die hier zumindest, unbegründet sind macht Ehrenämter ungemein attraktiv!

Interessant, DU weißt, um was es geht?

Wenn nicht, mußt du ebenso den Ball flach halten. Der Fragesteller hat nicht nach einer Verurteilung gefragt, sondern nach einem Weg der Beschwerde.

Wenn er wegen eines privaten Rachefeldzug überzieht, wird er mächtig auf die Sch... fallen und im ungünstigsten Fall eine Klage wegen übler Nachrede ect. bekommen. Das wird man ihn dann dort schon erzählen...jeder sollte seine Erfahrung selbst machen.

Es gibt auch Beschwerden, die durchaus berechtigt sind...manche Ehrenamtliche benehmen sich wirklich wie die Axt im Wald und brauchen ein Riegel!