Muss diese Prüfung annulliert werden?
Moin Moin,
ich habe heute erfahren, dass ich einen "3. Versuch" vergeigt habe. Diese Prüfung besteht aus 2 Teilen und bei mir wurde ein Zweitprüfer bestellt(weil dieses in der Prüfungsordnung so vorgeschrieben ist).
Ein paar Tage nach dem Klausurtermin habe ich den ersten Teil wiederbekommen und festgestellt, dass der Zweitprüfer keine Korrektur vorgenommen hat. Jedenfalls war von diesem keine Unterschrift zu sehen.
Da ich nunmal im 3. Versuch bin, habe ich dieses gegenüber dem Prüfungsamt umgehend gerügt.
Es kam keine Reaktion.
Heute habe ich das Gesamtergebnis bekommen und habe leider nicht bestanden. Würde sich an dieser Stelle ein Widerspruch lohnen, bzw. müsste die Prüfung dann nicht nochmal wiederholt werden, also ein " 4.Versuch" ?
LG Seestadt151990
4 Antworten
war es denn ein knappes Ergebnis, so dass du hoffst, dass der Zweitprüfer doch noch ein paar Pünktchen findet, oder ist es ein klares Ergebnis?
Lies dir die Prüfungsordnung dazu durch und entscheide dann.
Du solltest dich fragen, ob du den Anforderungen irgendwann gewachsen bist oder es einfach nicht das richtige ist für dich, denn 3 mal durch zufallen da sollte man sich schon Gedanken zu machen, woran das liegt. Gut für das Selbstwertgefühl ist das leider auch nicht
Alles Gute
Die fehlende Unterschrift ändert nichts an deinem Ergebnis.
Wie es mit einem 4.Versuch generell aussieht weiß ich nicht.
Sieh es mal realistisch: Du bist den Anforderungen einfach nicht gewachsen!
Jede weitere vergeigte Prüfung wird Dich und Dein Selbstvertrauen noch tiefer in den Keller ziehen.
Setz Dir am besten neue und erreichbare Ziele und dann greif an!
Lies Dir Deine Prüfungsordnung genau durch: es gibt an einzelnen Unis die Möglichkeit, nach einer beim 3. Mal nicht bestandenen Klausur eine mündliche Prüfung abzulegen (mit der Option ,,4" bestanden oder ,,5" nicht bestanden).
Sollte es das nicht geben, dann setz Dich mit dem Prüfungsamt bzw. dem Prüfungsausschußvorsitzenden in Verbindung und frage, ob es eine Härtefalllösung geben kann.