Sind Vorstrafen vor Gericht relevant?
Beispiel:
Zwei Leute zeigen sich nach einer Schlägerei gegenseitig an und landen vor Gericht. Einer der beiden ist Vorbestraft.
Ich gehe davon aus, dass beide ungefähr gleich gut/schlecht vor dem/der Richter/in dastehen. Also bei einer 50/50 Situation quasi. (Es handelt sich hier um eine Fiktive Situation)
- Wirkt sich eine Vorstrafe auf die Urteilsfindung aus? (Wer verurteilt wird und wer nicht)
- Und sollte es zu einer Verurteilung kommen, würde eine Vorstrafe die neue Strafe beeinflussen?
Glauben heißt nicht wissen, bitte keine Antworten, wenn ihr es nicht "wisst"! Ein Verweis auf einen oder Auszug eines Gesetzesparagraphen wäre super.
Vielen Dank schon mal im voraus.
5 Antworten
Die Vorstrafen werden im Regelfall bei der Strafzumessung berücksichtigt. Genaueres hängt vom Einzelfall ab.
Das liegt im Ermessen des Richters.
Vorstrafen vor Gericht sind immer relevant, aber meist nur wenn es um das selbe Delikt geht.
Bei einer Schlägerei ist es z.B. nicht relavant wenn man als Steuersünder verurteilt wrude.
Allerdings wenn jemand vorbestraft ist, und sich wieder das selbe Delikt zu schulden kommen lässt, kann der Richter unbelerhbarkeit vermuten, und das Strafmass dementsprechend erhöhen. Bei vielien Delikten hat der Richter einen großen Ermessensspielraum was die Höhe der Strafe anbelangt.
Beide haben sich gegenseitig sagen wir die Nase gebrochen.
Dann wird sicher die Person mit Vorstrafe härter verurteilt. Der sogenannte Ersttäter wird vermutlich glimpflicher davonkommen. Es wird quasi jeder Fall für sich betrachtet.
Auf hoher See und vor Gericht weiß nur Gott was dir so blüht