Kann die Einbürgerung an diese Straftat scheitern?
Hallo ihr lieben,
(die Frage steht ganz unten)
ich bin 22 und lasse ich mich einbürgern und muss angeben ob ich jemals vorbestraft worden bin. Mit 16 Jahren fuhr mein Kumpel das Auto meine Vaters und baute einen Unfall mit einem geparkten Fahrzeug. Bei seiner Fahrerflucht habe ich leider beigetragen und bin als "Beihilfe zur Fahrerfluch und unerlaubtes Fahren eines Fahrzeugs" angeklagt worden. Wir haben vor der Polizei und den Richter alles zugegeben und haben uns auch bereit erklärt die Konsequenzen zu ertragen und uns dafür verantwortlich zu machen. Wir bekamen beide sechs Monate Führerscheinsperre und 50 Sozialsstunden. Es ist alles sechs Jahre her und im Führungszeugnis steht auch nichts. Vor zwei Jahren habe ich mein Führerschein gemacht und musste einen MPU Test wegen diese Vorstrafe machen. Alles bestanden, den Führerschein darf ich jetzt stolz besitzen.
Die Frage wäre also: " Würde mein Einbürgerungsantrag wegen diese Vorstrafe scheitern?"
Vielen Dank und eine schönen Tag!
5 Antworten
Du bist nicht mehr vorbestraft!
Um die Resozialisierung zu erleichtern, werden Straftaten je nach Schwere nach einer bestimmten Frist aus dem Bundeszentralregister getilgt.
Die Frist beträgt bei Jugendstrafen unter einem Jahr (außer bei Sexualstraftaten) 5 Jahre. Danach werden sie aus dem Bundeszentralregister gelöscht. Bereits nach 3 Jahren taucht sie nicht mehr im Führungszeugnis auf.
Du darfst also völlig rechtskonform "Keine Vorstrafen" beim Einbürgerungsantrag angeben, da Du mit der Tilgung als "unbestraft" giltst. Hier kannst Du etwas dazu nachlesen:
https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__46.html
und
https://de.wikipedia.org/wiki/Tilgung_(Bundeszentralregister)
Sorry, dass ich da falsch informiert habe. Leider greift da wohl ein anderes Gesetz für Verkehrsstraftaten https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__29.html
Danach hast Du bis zu 5 bis 10 Jahre bis zu Tilgung zu warten und Tilgung läuft erst an, wenn Du einen neuen Führerschein erwirbst. Dazu gibt es noch ein Jahr "Überliegefrist", wo die Straftat nur für Verkehrssachen beachtet werden kann.
Daher war es sehr gut, dass Du dich beim Landgericht erkundigt hast. Allerdings dürfte das geringe Strafmaß trotzdem dafür sorgen, dass Du eingebürgert werden kannst:
https://www.gesetze-im-internet.de/rustag/__12a.html
(zumindest, wenn ich nicht wieder eine Tücke übersehen habe...)
Nein wegen dieser "Vorstrafe" scheitert Deine Einbürgerung nicht.
Besonders zu beachten ist, dass Verurteilungen, die bereits nicht mehr im Führungszeugnis auftauchen, weil die Frist des § 34 BZRG abgelaufen ist, nach wie vor für die Einbürgerung von Belang sein können. Für das Einbürgerungsverfahren dürfen nämlich auch Eintragungen, die nicht in ein Führungszeugnis aufgenommen werden, den Einbürgerungsbehörden zur Kenntnis gegeben werden, § 41 Abs. 1 Nr. 6 BZRG. Bei einer Verurteilung zu einer höheren Strafe, kommt es also darauf an, ob die Eintragung im Bundeszentralregister getilgt worden ist. Die Tilgungsfristen liegen zwischen fünf und 20 Jahren, § 46 BZRG. Erst nach Ablauf der Tilgungsfrist darf die Tat nicht mehr vorgehalten werden, § 51 BZRG.
Sollte die Verurteilung nur geringfügig über den Grenzen von 90 Tagessätzen bzw. drei Monaten liegen, hat die Einbürgerungsbehörde einen gewissen Ermessensspielraum. Sie kann die Einbürgerung trotz einer Vorstrafe gestatten, muss das aber nicht tun. Die Grenze darf indes nicht zu weit überschritten sein.
https://www.rudolph-recht.de/wie-wirken-sich-vorstrafen-auf-die-einbuergerung-aus/
Wenn es nicht im Führungszeugnis steht, sollte das kein Hinderungsgrund sein.
Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen. Das, was Du selber beantragen kannst und auch selbst in die Hand bekommst, steht nicht viel drinn. Nur "große" Sachen.
Für bestimmte Zwecke gibt es auch ein "Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde". Da steht ALLES drinn. Auch wann du zuletzt gefurzt hast. Dieses Zeugnis bekommst Du als Betroffener gar nicht zu sehen. Das geht direkt an die Behörde die es benötigt
Was du für ein Zeugnis meinst, kenne ich nicht. Wird auch wahrscheinlich nicht selbst beantragt. Es gibt bei Behörden ein polizeiliches, erweitertes und europäisches Führungszeugnis. In Österreich noch das Leumundszeugnis. In allen hast du Einsicht.
Habe mich kundig gemacht, das Zeugnis was du meinst , gibt es, aber man kann auf verlangen Einsicht nehmen.
Das zählt nicht als Vorstrafe. Von daher wird daran auch keine Einbürgerung scheitern. Wenn dich jemand fragt, ob du vorbestraft bist, kannst du das verneinen.
Als Vorbestraft gilt man in Deutschland erst, bei einer Verurteilung über 90 Tagessätze oder über 3 Monate Freiheitsstrafe.
https://www.fachanwalt.de/ratgeber/ab-wann-gilt-man-als-vorbestraft
Deine Sozialstunden und die Führerscheinsperre haben da keinerlei Relevanz.
Auf den Einbürgerungseintrag wollen sie dass man alle Vorstrafen angibt obwohl diese nicht mehr in den Führungszeugnis. Rein schreiben oder nicht?
Uff, keine einfache Entscheidung, die ich Dir nicht komplett abnehmen kann. Tendenziell eher nein:
Es gibt keine Vorstrafe mehr, wenn sie im Bundeszentralregister getilgt ist, Du bist dann nicht vorbestraft. Also ist das auch keine Falschangabe.
Ich werde es trotzdem angeben. Transparenz ist mir wichtig!
Ob es so ist weiß ich nicht, aber dir bleibt eh nichts anderes übrig als es anzugeben.
Danke schonmal für die Antwort! Ich war vorgestern beim Landgericht und die meinten dass sie das aus dem System erst 2024 löschen.