Ich habe Diebstahl im Wert von 52€ begangen und muss jetzt vor Gericht. Was wird für eine Strafe auf mich zukommen?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi,

Quatsch, allein weil Du wohl nach "Jugendstrafrecht" behandelt wirst, brauchst Du nichts Schlimmes zu befürchten. Eventuell Sozialstunden - ggf. eine Geldstrafe und die Sache ist vom Tisch.

LG


Kira123497 
Beitragsersteller
 29.03.2017, 18:19

Dankeschön.Können sie mir sagen wer da alles im Gericht dann mit mir sitzt ? Es sind keine Zeugen geladen worden. Ist dann nur die Richterin da ?

Cclass22  29.03.2017, 18:35
@Kira123497

Gerne. Ein Richter wird anwesend sein, ein/e Staatsanwalt/in, ein Protokollführer, die Jugendgerichtshilfe (weil Du wohl nachdem Jugendstrafrecht behandelt wirst),

Eventuell ein Verteidiger von Dir (falls Du juristischen Beistand hast), oder auch ein Gutachter, der ein Gutachten erstellt, ob Du schon eine gewisse Reife hast o. ä. sowie eventuell zwei Schöffen.

lg

Kira123497 
Beitragsersteller
 05.04.2017, 09:57
@Cclass22

Hallo, danke nochmal . Das Verfahren wurde eingestellt . Lg

Cclass22  05.04.2017, 12:15
@Kira123497

Das hab ich mir denken können :-) gerne und alles Gute!! 

Sowas ist heutzutage ein Bagatelldelikt, und wie üblich geht Täterschutz vor Opferschutz - mit anderen Worten, Du kannst argumentieren, daß die Ware nicht ausreichend diebstahlsgesichert war und Du ja ohnehin eine schlechte Jugend hattest usw.usw.

Das wird Dir dann auch gern geglaubt, und die Angelegenheit ist mit ein paar Sozialstunden oder wie das heißt, abgetan.

Rechne mit ein paar Sozialstunden.

Eigentlich erstaunlich, dass ein Ersttäter bei Ladendiebstahl tatsächlich vor Gericht landet. Gab's möglicherweise besondere Tatumstände (Widerstand gegen Ladendetektiv o.ä.)?

Kira123497 
Beitragsersteller
 23.03.2017, 18:15

Hallo, nein ich habe vorher nie etwas gemacht aber ich gehe davon aus das diese 100 Euro da nicht angekommen sind. De Detektiv hat gesagt ich soll die 2 mal 50 Euro da vorbei bringen aber ich habe mich nicht mehr getraut da wieder hin zu gehen weil ich mich echt schäme. Ich weiß auch nicht, wieso ich das gemacht habe.. 

Bley1914  24.03.2017, 15:33
@Kira123497

Sag dem Richter die Adresse wo du das Geld hingeschickt hast.

Hallo.

Ich habe das andere gelesen, aber sag dem Richter, das du eine "Fangprämie" bezahlt hast. von 100€. Ob das legal ist möchte ich bezweifeln.

Kira123497 
Beitragsersteller
 24.03.2017, 15:29

Ich habe die 100 Euro dahin geschickt per Post weil ich mich da nicht hin getraut habe. Ich denke das ist da anscheinend nicht angekommen, sonst wären die nicht zur Polizei gegangen aber ich kann nicht beweisen das ich es dahin geschickt habe..

Bley1914  24.03.2017, 15:31
@Kira123497

Schreib die Adresse auf, und sage es. 'Das reicht.

Kira123497 
Beitragsersteller
 24.03.2017, 15:34
@Bley1914

Okay, danke.. Werde ich machen . Finde das nur komisch das ich gleich vor Gericht muss obwohl ich vorher noch nie etwas gemacht habe .

Bley1914  24.03.2017, 15:38
@Kira123497

Deshalb verstehe ich das alles nicht. Daher ja auch mein Rat.

Kira123497 
Beitragsersteller
 29.03.2017, 16:39
@Bley1914

Du meinst, ich soll einfach sagen ich habe das Geld da abgegeben oder es so sagen wie es ist das ich das dahin geschickt habe ? 

Wohl nicht ins Gefängnis. Immerhin sind Strafsozialstunden u. ä. im Bereich des Denkbaren. Gib am besten zu, dass Du einen Fehler gemacht hast. Gerade bei jungen Leuten wird oft Rücksicht genommen, um ihnen das weitere Leben nicht zu sehr zu versauen.