Wenn sich ein einbrecher bei dir im haus verletzt... Körperverletzung?

12 Antworten

Ich stelle mal eine ganz simple Frage:

Wer weiß denn schon, wann er ausgeraubt wird, damit er die Falle zeitgerecht bauen kann?

Das kann nämlich ganz anders laufen: Falle gebaut, doch dann stürzt du und schaffst es mit letzer Kraft den Sanker zu rufen. Sanker kommt, die Rettungssanitäter betreten mit der Hilfe von der Feuerwehr das Haus und schwupps stecken sie schon in der Falle.

Daher ist der Bau einer solchen Falle einfach nicht verhältnismäßig.

Grundsätzlich hat ein Einbrecher in deinem Eigentum nix zu Suchen wenn er sich verletzt ist das sein Bier. Wenn du aber irgendwelche Fallen einbaust die nur darauf abzielen einen Menschen definitiv zu töten wird das sicher als unverhältnismäßig gelten.

Man darf den "Einbrecher" nur verletzen wenn er einen tätlich angreift, d.h. wenn du ihm eine Falle sellst könntest du wegen deiner Falle wegen schwerer Körperverletzung vor Gericht gestellt werden ( im schlimmsten Fall sogar wegen versuchten Mord).

Wer unser Rechtssystem kennt weis, dass es vom Ungeist des "Verbrecherschutz" beseelt wird, und sollte der Verbrecher einer "Minderheit" angehören bekommt er noch einmal einen Bonus obendrauf ( Bsp. siehe Schlägerbanden in den Großstädten die Unschuldige durch "Kopftretten" erschlagen, und dafür nur Bewehrung mit Boxtraining bekommen),

jurafragen  30.08.2013, 12:51

Man darf den "Einbrecher" nur verletzen wenn er einen tätlich angreift

Nein.

Wer unser Rechtssystem kennt

Du kennst es offensichtlich nicht.

Nobunaga92  30.08.2013, 13:15
@jurafragen

Ich empfehle Ihnen laufende Verfahren von Straftäter die einen gewissen Hintergrund haben zu verfolgen, und das Ergebnis für sich sprechen zulassen. Denn dies hat nichts mit der Theorie zutun in der sie wahrscheinlich bewandert sind.

TOBschluessel  30.08.2013, 13:37
@jurafragen

Du kennst es offensichtlich nicht.

du aber offensichtlich auch nicht.. ich würde mir mal überlegen den nick namen zu ändern..

Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden (vgl. § 227 Abs. 2 BGB, § 32 Abs. 2 Strafgesetzbuch, § 15 Abs. 2 OWiG).

Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer Notwehrhandlung ist eine Notwehrlage in Form eines gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriffs.

quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr

da hier von einem tätlichen angriff gesprochen wird kann man sogar davon ausgehen das gewalt im spiel ist..

jurafragen  30.08.2013, 14:48
@Nobunaga92

Immer wieder gern. Da werden schon mal Leute freigesprochen, die flüchtenden Einbrechern von hinten in den Rücken schießen.

jurafragen  30.08.2013, 14:54
@TOBschluessel

du aber offensichtlich auch nicht.

Doch doch, keine Sorge.

ich würde mir mal überlegen den nick namen zu ändern..

Nein, das passt schon.

da hier von einem tätlichen angriff gesprochen wird kann man sogar davon ausgehen das gewalt im spiel ist..

Da ist nicht die Rede von einem tätlichen Angriff, sondern von einem gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff. Und der liegt etwa bei einem Hausfriedensbruch vor. Das Eigentum wird gegenwärtig und rechtswidrig angegriffen, Eigentum ist ein notwehrfähiges Rechtsgut. Das muss man zwar nicht wissen, man sollte es aber wissen, wenn man versuchen möchte, andere Leute zu kritisieren.

Und ich gehe mich jetzt ob deiner offenkundigen rechtlichen Unbedarftheit eine Runde fremdschämen.

TOBschluessel  02.09.2013, 14:48
@jurafragen

ich zitiere Nobunaga92:

Man darf den "Einbrecher" nur verletzen wenn er einen tätlich angreift

also für mich hört sich das nach nem tätlichen angriff an.. und versuch bitte nicht alles hin zu drehen nur um irgendwie recht zu bekommen.. aber selbst das funktioniert nicht weil man einen "gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff" durchaus breit auslegen kann.. darunter fällt dann auch der tätliche angriff von dem Nobunaga92 gesprochen hat.. du hast gut erkannt das eigentum ein notwehrfähiges rechtsgut ist, steht ja auch in meinem link, tut ja aber hier grad nix zur sache..

wer sich hier allerdings fremdschämen sollte bin ich, vor allem da du mit deinem nick vorgibst ahnung von der materie zu haben.. aber selbst ich, ohne juristischen hintergrund, verstehe einen wikipediabeitrag anscheinend besser als du.. jemand der wirklich seriös mit so einem thema umgeht, gibt in so einem forum, wenn überhaupt in irgend einem, mit sicherheit keine rechtsberatung..

TOBschluessel  02.09.2013, 14:52
@jurafragen

schau mal in deinen kommentar vom 30.08.2013 - 12:51, da zitierst du selbst die aussage, dass man nur bei einem tätlichen angriff verletzen darf.. jetzt allerdings sprichst du von einem flüchtenden einbrecher dem in den rücken geschossen wird.. merkst was?

Ok wenn er selbe rhinfällt kann er dich nicht verklagen aber wenn du ihm ne falle stellst dann kann er dich verklagen , dann würde ich doch lieber sicherheitsanlangen kaufen denn daran kann er sich nicht verletzten , un das beispiel deines uhropas ist wirklich krass ! ;)

Wenn du aber irgendwelche Fallen einbaust die nur darauf abzielen einen Menschen definitiv zu töten wird das sicher als unverhältnismäßig gelten.