Gesetzt fürs Haustüre zusperren in Österreich?
Hallo erst mal, ich hab heute mit meiner Oma geredet, weil ich mal einen "Einbruchsversuch" hatte. Dann meinte Sie, dass es ein Gesetzt gibt, wo man die Haustüre zusperren MUSS und wenn ein Einbrecher, durch eine aufgesperrte Tür, einbriecht, ist man selber schuld/ bei einer Gerichtsverhandlung gegen einen geht, weil man den Einbrecher quasi herein lässt.
Meine Frage jetzt: Stimmt das?
4 Antworten
Nein, das ist Unfug.
Strafrechtlich macht es keinen großen Unterschied, ob die Tür versperrt oder lediglich ins Schloss gezogen war.
Die Versicherung macht allerdings häufig einen Unterschied. Da gilt es oft als grob fahrlässig, Fenster gekippt oder Türen unversperrt zu lassen.
Jein.
Bei Mehrfamilienhäusern ist das (nächtliche) Absperren sogar untersagt, weil dadurch der Fluchtweg (im Brandfall) versperrt wäre.
Etwas anderes ist es, wenn man die Wohnung verlässt. da kann die Versicherung bei unversperrter Wohnungstür eine Mitschuld zuweisen.
Gesetz gibt es keines. Selbst wenn die Haustüre sperrangelweit aufsteht, darf man nicht einfach hineinkommen (das wäre aber nur Hausfriedensbruch). Allein schon das Betreten des Grundstücks ist ohne Erlaubnis verboten. Daher ist es gesetzlich nicht nötig, die Haustüre abzusperren. Ein Einbruch ist es dann, wenn man zum Betreten eines Bereiches ein Hindernis wie eben eine Tür oder ein Zaun überwinden muss.
Allerdings wird die Versicherung fragen, ob die Haustüre wirklich abgesperrt war. Wenn es einen Einbruch gibt und die Türe war nur zugezogen, wird die Versicherung das als fahrlässig bezeichnen und entsprechende Konsequenzen ziehen. Daher ist es sehr wohl ratsam, die Türe zuzusperren.
Die Versicherung steigt dir garantiert aud und der Einbrecher kriegt vielleicht eine geringere Strafe aber du machst dich natürlich nicht strafbar