Bei Gericht: Verwandt oder verschwägert?

12 Antworten

WEnn man mit dem Angeklagten verheiratet ist weiß das das Gericht. Verwandt und Verschwägert sind ihm ( dem Gericht) nicht unbedigt bekannt.

Ich nehme mal an du spielst auf das Zeugnisverweigerungsrecht an. und das gilt natürlich auch bei Ehepaaren.

Ja, das beinhaltet natürlich das Verschwägertsein und Du hast deshalb Zeugnisverweigerungsrecht

jurafragen  02.09.2014, 11:05

Eindeutig nein. Verschwägert ist man mit den Verwandten des Ehegatten.

In jedem Fall hast du dann ein Zeugnisverweigerungsrecht. Der Richter wird in beiden Fällen vorher darauf hinweisen. Dazu ist er verpflichtet.

anders7777  02.09.2014, 11:21

Damit täuscht du vorsätzlich den Richter!

Das ist schoneine "Falschaussage".

jurafragen  02.09.2014, 11:25
@anders7777

Das ist weder eine Falschaussage, noch eine vorsätzliche Täuschung. Der Richter hat halt die Frage falsch gestellt.

anders7777  02.09.2014, 12:30
@anders7777

Ob sie dem "Eiertanz" gewachsen ist?

jurafragen  02.09.2014, 20:33
@anders7777

Eher noch lautet die Frage des Richters: Sie sind mit dem Angeklagten verheiratet, sie müssen nichts aussagen,wenn Sie doch aussagen, muss es aber die Wahrheit sein. Wie wollen Sie es halten?

cchrisa 
Beitragsersteller
 02.09.2014, 11:12

Mir geht es nicht ums Zeugnisverweigerungsrecht. Mir geht es darum, ob man die Frage mit nein beantworten darf, um dem Gericht zu verheimlichen, dass man verheiratet ist (vorausgesetzt natürlich, das Gericht weiß noch nichts davon). Oder würde man sich dann strafbar machen bzw. eine Ordnungswidrigkeit begehen?

jurafragen  02.09.2014, 11:24
@cchrisa

Man würde sich nicht strafbar machen. Aber eine Revision gegen das Urteil in dem Verfahren in dem du ausgesagt hast, hat große Erfolgsschancen.

dann hast du ein zeugnisverweigerungsrecht.

nein. aber das Verwandtsein

jurafragen  02.09.2014, 11:02

Das ist komplett falsch. Man ist mit seinem Ehegatten nicht verwandt(, es sei denn, man heiratet einen Verwandten).

DagTec  02.09.2014, 10:59

Verwandt ist man mit den Eltern, den Kindern und den Geschwistern