Sind Mahngebühren eigentlich erlaubt?
Ich habe mal gelesen, dass es im Gesetz keinen Kapitel gibt, Mahngebühren zu fordern. Stimmt das?
9 Antworten
Ja - sie sind erlaubt.
kannst du hier nachlesen!
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/verfahrensrecht/mahnung/
Nach der Höhe der Mahnkosten wurde überhaupt nicht gefragt !
Falsch, denn der Gläubiger darf nach § 280 Abs. 1 u. 2 i. V. m. § 286 BGB Schadenersatz verlangen.
Die Bezeichung Gebühr(en) wäre nur dann korrekt, wenn Du es mit einem öffentlich-rechtlichen Gläubiger, also einer Behörde zu tun hast.
Stimmt das?
Nein. Mahngebühren gehören zum Verzugsschaden, und dieser ist in §288 BGB verankert.
Es darf nur keine "Gebühr" in beliebiger Höhe veranschlagt werden, sondern gemäß dem Gesetz nur der Schaden ersetzt werden, welcher dem Gläubiger durch den Verzug des Schuldners entsteht.
Wer Rechnungen ignoriert verursacht Mehrarbeit. Die Mahngebühren decken diese nicht mal ab.
Zahl einfach Deine Rechnungen pünktlich dann kommen keine Mahnungen.
Mahngebühren sind grundsätzlich erlaubt.
Die Grundlage hierfür ergibt sich aus der Verpflichtung des Schuldners zur fristgerechten Zahlung.
Grob gesagt, legitimieren sich Mahngebühren aus der Vertragsverletzung des Schuldners, die dieser mit der nicht vertragsgemäß durchgeführten Zahlung schuldhaft herbeiführt.
Käme der Schuldner seinen vertraglichen Pflichten nach, gäbe es keine Gebühren. Es wäre nicht richtig, wenn der Gläubiger die Kosten, die aus der Vertragsverletzung des Schuldners erwachsen zu tragen hätte.
Der IHK-Artikel beantwortet die Frage nach der Berechtigung von Mahnkosten nicht - vor allem geht er nicht auf die Pauschalierung (2,50 €) ein, die zuvor zumindest per AGB vereinbart sein müsste.