Muss ich die Mahngebühr bezahlen, wenn sich die Mahnung mit meiner Zahlung überschnitten hat?
Muss ich die Mahngebühr bezahlen, wenn sich die Mahnung mit meiner Zahlung überschnitten hat? Habe sie nicht bezahlt, und habe inzwischen 2 Mahngebühren auf die Mahngebühr erhalten. Auf Emails hat der Versandhandel nicht reagiert. Nach einem Anruf wollten sie meinen Fall überprüfen, aber statt einem Email o.ä. kam wieder eine Mahnung. Was mache ich am besten??
7 Antworten
Wenn sich eine Mahnung mit der Zahlung überschneidet (z.B.: Du weist tagsüber eine Zahlung an, abends leerst Du den Briefkasten und findest die Mahnung), ist die Mahnung gegenstandslos.
Schreibe dem Versandhandel eine freundliche Mail, daß sich Deine Zahlung mit der Mahnung überschnitten hat und lege die Zahlungsbestätigung oder den Kontoauszug bei.
Wenn eine Mahnung kommt, nachdem du gezahlt hast, dann warst du mit deiner Zahlung ohnehin sehr spät dran! In diesem Fall ist die Mahngebühr zu zahlen!
Im übrigen ist es nicht ratsam, in einem solchen Fall mit E-mail oder Anrufen zu reagieren! Die gehen sehr schnell unter oder werden vergessen. Du weißt am Telefon auch nicht, ob wirklich jemand mit dir spricht, der auch irgendetwas bewirken kann. Deshalb sollten Einsprüche und ähnliches stets per Einschreiben mit Rückschein vorgenommen werden!
An deiner Stelle würde ich die Gebühren bezahlen. Dem Versandhandel ist die Sache egal, der bekommt sein Geld irgendwann. Aber für dich wird es immer teurer!
wann bezahlt?
wann mahnung erhalten?
Muss ich erst gucken ; - ) War schon eine Weile her.
Für jede Mahnung 2,50 € zahlen und du hast Ruhe...
Für eine Mahnung darf man 2,50 € verlangen. Höhere Kosten sind separat nachzuweisen durch den Absender. Das ausdrucken und versenden eines aus Textbausteinen bestehenden Standardmahnbriefes ist keine 6,95 € wert.
kannst du ihnen nicht eine kopie eines kontoauszuges schicken auf dem steht wann du die zahlung getätigt hast?
Heißt das, auch wenn es normalerweise pro Mahnung 6,95 € kostet???