Ist Probearbeiten im Urlaub verboten?

3 Antworten

Also,Du möchtest Dich verändern und Dir den Arbeitsplatz genauer anschauen?

Es ist eine Definitionsfrage.Wenn Du von einem dreiwöchigen Urlaub drei Tage zur Probe arbeitest,wird das kaum zu beanstanden sein.

Schadenersatz kommt nicht in Frage.Welcher Schaden dürfte denn entstanden sein?

Würdest Du den gesamten Erholungsurlaub zu einer Erwerbsarbeit nutzen,und danach ausfallen,oder Du dort gar einen Arbeitsunfall erlitten haben,sieht die Sache anders aus.

Ein Hinweis könnte allerdings gegeben werden.Heutzutage ist es durchaus möglich das man im Nebenjob Mini -Job ,Midi-Job nicht zu dem Zeitpunkt Urlaub bekommt,wie im Hauptjob.

Es ist also gar nicht darstellbar,durchzusetzen,das in der Urlaubszeit reine Erholung stattzufinden hat.

Wäre das Thema,könnte man gut argumentieren: Ich benötige hierzu eine Gehaltserhöhung von Netto 450,- Wenn Sie dazu bereit sind,kann ich mich auf meine Erholung im Urlaub konzentrieren.

Ich denke zu 99% ist das Thema vom Tisch.

PeterSchu  25.02.2018, 14:48

"Wenn Sie dazu bereit sind, kann ich mich auf meine Erholung im Urlaub konzentrieren."

Erholungsurlaub ist ohnehin zur Erholung da, und dazu erst eine Gehaltserhöhung zu fordern, finde ich ziemlich daneben.

Rutscherlebnis  25.02.2018, 16:22
@PeterSchu

Im Kontext zu einem notwendigen Nebenjob wo man keinen Urlaub hat,nein.Allerdings hinken Rechtsprechung und Realität,die pure reale Armut eben weit hinterher.Früher war alles auf den einen auskömmlichen Job ausgerichtet.In Zeiten der Enteignungspolitik,den Preissteigerungen,den teuren Mieten,ist es das nicht.Damals hat man Arbeitszeitverkürzungen,die 40 Stunden Woche zum Regelfall gemacht.Aber 25% der Beschäftigten ist auf einen Nebenjob angewiesen.

veritas55  26.02.2018, 10:53
@PeterSchu

Hallo PeterSchu, du scheinst hier am meisten Kenntnisse zu haben und weil ich gerade in dem gleichen Dilemma bin wie die FS, hier eine Frage worauf ich bislang keine definitive Antwort im Netz gefunden habe:

  • dass Praktika und Probearbeiten im Urlaub verboten sind, ist wohl eindeutig, aber wie verhält es sich mit der übrigen Freizeit, wenn ich z.B. zwei Tage frei habe (was nach meinem Arbeitswochenende immer der Fall ist) und ich diese beiden Tage nutzen möchte, unentgeltlich in einen anderen Betrieb reinzuschnuppern !? Dabei handelt es sich um kein Konkurrenzunternehmen, aber um eine interessante Alternative.

Muss ich trotzdem Konsequenzen wie Kündigung o.ä. befürchten ?

Rutscherlebnis  26.02.2018, 13:29
@veritas55

Nein ,das ist eine aktive Bewerbung ! Solange Du Deinen Arbeitgeber nicht schädigst,kannst Du einen Betrieb besichtigen,die Arbeitsabläufe kennenlernen und mögliche Kollegen "beschnuppern." Alles was die AG gerne hätten,ist weder kontrollierbar,noch durchsetzbar noch wäre es irgendwie gerecht.Man kauft keine Katze im Sack,und man kauft keine unbesehene Arbeitsstelle.Zumindestens dann nicht,wenn man etwas zu verlieren hat,nicht mehr jung ist.

Das ist nicht so eindeutig zu sagen. Wichtig ist, dass der Erholungswert des Urlaubs nicht beeinträchtigt wird. Siehe dazu im nachfolgenden Link.

Ich versteh allerdings nicht, warum du einem anderen Betrieb drei Tage Arbeit schenken willst und dabei noch Probleme in deinem Betrieb riskierst.

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/keine-erwerbstaetigkeit-waehrend-des-urlaubs_76_127184.html

veritas55  26.02.2018, 10:58

Hallo PeterSchu, du scheinst hier am meisten Kenntnisse zu haben und weil ich gerade in dem gleichen Dilemma bin wie die FS, hier eine Frage worauf ich bislang keine definitive Antwort im Netz gefunden habe:

  • dass Praktika und Probearbeiten im Urlaub verboten sind, ist wohl eindeutig, aber wie verhält es sich mit der übrigen Freizeit, wenn ich z.B. zwei Tage frei habe (was nach meinem Arbeitswochenende immer der Fall ist) und ich diese beiden Tage nutzen möchte, unentgeltlich in einen anderen Betrieb reinzuschnuppern !? Dabei handelt es sich um kein Konkurrenzunternehmen, aber um eine interessante Alternative.

Muss ich trotzdem Konsequenzen wie Kündigung o.ä. befürchten ?

PeterSchu  26.02.2018, 14:20
@veritas55

Ich denke nicht, dass sich jemand aufregt, weil du deine freien Tage ausnahmsweise mal damit verbringst. Konsequenzen sind dadurch sicher nicht zu begründen, nach meiner Ansicht. Schließlich gibt es auch Leute, die in der Freizeit beispielsweise einen Marathonlauf machen und sich dabei sicherlich auch nicht erholen.

Mir sträuben sich aber immer die Haare, wenn ich was von unentgeltlichem Probearbeiten lese. Sowas ist rechtlich eigentlich nicht vorgesehen, es sei denn es ist wirklich von beiden Seiten freiwillig, du hast keine Anwesenheitspflicht, bist nicht in reguläre Arbeit eingebunden und könntest jederzeit gehen. Je nach Art der Tätigkeit könnte man sich auch fragen, wie man im Fall eines Unfalls versichert wäre.

klar stimmt das

ch62718ris  25.02.2018, 13:07

Es geht bei der ganzen Sache auch um die Versicherung beim Probearbeiten. Also ist es sogar verboten im Urlaub Probe zu arbeiten, auch wenn einfach mal einen Tag frei nimmt ist es verboten.

Rutscherlebnis  25.02.2018, 13:14
@ch62718ris

Wie wolltest Du denn eine Neue Stelle annehmen,wenn man nicht die Möglichkeit bekommt,diese sich anzuschauen? Je nach Lebensalter ist es absolut wichtig,einen Job gut überlegt und gecheckt zu wechseln.Theorie und Praxis ist halt manchmal nicht zu vereinbaren.

PeterSchu  25.02.2018, 14:50
@ch62718ris

"Es geht bei der ganzen Sache auch um die Versicherung beim Probearbeiten."

Das Problem hast du aber auch, wenn du eine Probearbeit machst, ohne dass du in einem anderen Beschäftigungsverhältnis bist.