eine arrangierte ehe ist in deutschland durch gesetz nicht verboten, also erlaubt?
es heisst doch, was nicht verboten ist, ist erlaubt! -- folglich sind also auch zwangsehen (wie man die arrangierten ehen ja auch nennt) erlaubt -- oder?
13 Antworten
Es sind keineswegs nur Frauen, die sich dem Druck (den Überredungskünsten) ihrer Eltern bezgl. Heiratsarrangements beugen und keineswegs überwiegend im muslimischen Kulturkreis.
Ich bin kein Jurist und kann hier nur aufgrund von meinem eigenen "Rechtsempfinden" auf Vermutungsbasis antwoerten.
Verboten sind solche Eheschließungen vermutlich nicht - aber moralisch verwerflich und sicherlich auch anfechtbar.
Die Frage ist aber, ob einer der zur Ehe genötigten Partner im Nachinein den Mut aufbringt, eine Annullierung anzustreben, weil das ihn mit Sicherheit mit der eigenen Familie entzweien wird.. Wahrscheinlicher ist es, dass, wer sich einmal dem familiären Druck gebeugt hat, resigniert.
Mag sein, dass die Partner ihren Zorn über die eigene Wehrlosigkeit am anderen auslassen, aber ebenso mag es sein, dass sich die Partner mit der Situation arrangieren und später bei ihren eigenen Kindern versuchen, die Tradition fortzusetzen.
Der Volksmund hat solche Situationen in ein treffendes Sprichwort umgesetzt, das lautet:
Wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter.
Wenn man zur Ehe gezwunden wurde, ist es Nötigung. Eine Willenserklärung die unter Drohung oder Nötigung erzwungen wurde ist nichtig.
Das heißt, dass die Ehe solange gültig ist, bis der Genötigte die Nötigung anzeigt oder nachweist.
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne nehme ich zu Ihrer Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Angaben und Ihres Einsatzes wie folgt Stellung:
Als Scheinehe lässt sich eine formal gültige Ehe bezeichnen, deren Zweck nicht die Bildung einer ehelichen Beistands- und Lebensgemeinschaft ist (für Deutschland definiert in § 1353 BGB), sondern die ausschließlich deswegen geschlossen wird, damit einer der Partner, beide oder Dritte einen rechtlichen Vorteil daraus ziehen, ohne dass die Ehe tatsächlich gelebt werden soll. Im Bereich des Ausländerrechts spricht man von einer Scheinehe, wenn die formale Eheschließung allein den Zweck verfolgt, dem ausländischen Ehepartner ein Aufenthaltsrecht zu verschaffen bzw. eine Abschiebung zu verhindern (so gen. Schutzehe). Häufig erhält oder verlangt der Partner, durch den der Ausländer den angestrebten Status erlangt, für das Eingehen der Ehe eine (sittenwidrige) Entlohnung. Daneben gibt es auch zwangsweise oder infolge Nötigung geschlossene Scheinehen in Fällen, in denen (nahezu ausschließlich) Frauen durch Menschenhandel nach Deutschland bzw. in die EU gebracht wurden. Durch eine Eheschließung erlangen sie einen geduldeten Aufenthaltsstatus und werden anschließend gezwungen, der Prostitution nachzugehen oder Sklavenarbeit zu verrichten.
Grundsätzlich haben Sie mit der Aussage zwar Recht, ich zitiere: "Was nicht verboten ist, ist erlaubt" - aber eine Scheinehe / Zwangsehe ist dennoch gemäß §1353 BGB strafbar!
Ich hoffe, ich konnte Ihnen in dieser Angelegenheit weiterhelfen.
eXpertAudio
P. S. Für die "Hilfreichste Antwort" wäre ich Ihnen sehr, sehr dankbar.
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Bitte erlauben Sie mir noch den obligatorischen Hinweis, dass es sich bei dieser Antwort lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des allein auf Ihren Angaben basierenden Sachverhalts handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen weiterer Angaben kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen. gesetzlich strafbar.
Hier war nicht nach "Scheinehen" gefragt! Diese Antwort ist eine klare Themaverfehlung!!!
Erzgänzung: in Absatz 2 wird dies genauer beschrieben.
Nicht nur das es wurde vom Platon nachgedacht wie man Menschen sozusagen Züchten kann, und die Ehe die Feste Ehe ist durchaus eine Sache wo man vom Denkmodell her aus dem Hinterhalt diese Gedanken Steuern kann, mit gewiße Ethischen Vorstellungen die aber genau Betrachtet gegen die Natürlichen Verhaltensmuster Laufen.
Nach dem deutschen Gesetz ist die Ehe ein zivilrechtlich geschlossener Vertrag, der auf Freiwilligkeit (!) zweier voll geschäftsfähiger (!) Partner beruht. Sie müssen "ihren Willen erklären", d.h, vor Zeugen mündlich und schriftlich, sagen, dass sie die Ehe wollen.
Ein Zwang zur Ehe darf nicht bestehen.
Bei einer "arrangierten" Ehe ist es oft so, dass die Partner sich einverstanden erklären, da es "nun mal so Sitte" ist und ihre Familien es wünschen. Sie treten daher zur Standesamtszeremonie als Freiwillige auf und bezeugen das mündlich und schriftlich. Die Ehe ist rechtskräftig.
Hat einer der beiden jedoch Zweifel, so sollte er es zuvor laut und möglichst vor Zeugen äußern. Er kann (und sollte) noch auf dem Standesamt (!) sagen, dass er nicht will!
Also laut und deutlich vor versammelter Mannschaft "nein, ich will nicht" sagen und nichts unterschreiben!