Ist es erlaubt beim Autofahren die Innenbeleuchtung an zu haben?
Falls nein, wo finde ich das Gesetz, das diesen Fall regelt?
12 Antworten
§23 StVO:sonstige pflichten des fahrzeugführers: er ist dafür verantwortlich, dass seine sicht durch(...) nicht beeinträchtigt wird!
es ist nicht ausdrücklich verboten, wenn aber im falle, dass ein unfall geschehen ist, jemand gesehen hat, dass der innenraum beleuchtet war... du hast als fahrer dafür sorge zu tragen, dass du klare und ausreichende sicht auf fahrbahn und umgebung hast. u.u. könntest du auf polizeibeamte treffen, die eine "knolle" austeilen-gleicher tatbestand, wie der, wenn du im winter deine beschlagenen und vereisten scheiben nicht gereinigt hast.
Hatte mir deswegen eine grüne Birne eingebaut. Die mindert das Licht, blendet nicht, das Auge muss sich auch nicht groß umstellen. Habe zwar des öfteren gelesen, dass man das nicht dürfe, aber es gibt meines Wissens keinen Paragraphen, der vorgibt, dass die Innenbeleuchtung weiß sein muss. Habe selber keinen gefunden noch konnte mir jemand einen solchen nennen.
Es ist nicht verboten! Keine Polizei würde dich deswegen aufhalten und bestrafen, weil es kein Gesetz dafür gibt! Das einzige was dir passieren kann, dass man es dir zu deinen ungunsten auslegt im Falle eines Unfalls. Denn möglicherweise hättest du die Gefahr früher erkennen können wenn das Licht aus gewesen wäre. Wieso willst du überhaupt mit Licht fahren? Ist doch irgendwie unangenehm und strengt die Augen viel mehr an.
Möchte noch hinzufügen, dass ich hier von ganz regulären Innenbeleuchtungen rede!
ich wüsste nicht, warum es verboten sein sollte. ein bus oder die bahn hat auch bei der fahrt ne innenbeleuchtung.
zur eigenen sicherheit sollte man es aber ausgeschaltet lassen. man sieht halt mehr und es gibt weniger reflektionen in der scheibe.
Der Busfahrer und der Loführer sitzen beide aber im dunklen