Darf man alles und jede Person in der Öffentlichkeit filmen?

7 Antworten

Filmen ja, aber auch da gibt es Ausnahmen.

Veröffentlich wäre dann eine ganz andere Baustelle.

Das ist etwas kompliziert. Eigentlich darf man Fremde nicht ohne ihre Erlaubnis filmen. Nur wenn sie zufällig oder aus Versehen im Bild sind.

In Betriebsgeländen wie Einkaufscenter oder Bahnhöfen braucht man eigentlich auch eine Drehgenehmigung, vor allem wenn es für die Öffentlichkeit ist. Im privaten Bereich wird es meist toleriert

LaraMaus68 
Beitragsersteller
 23.01.2017, 20:59

Liest du den auch selber ? Deine angeführten Gesetze beziehen sich nur auf die verbreitung/veröffentlichung. Es geht hier aber nur ums reine Filmen.

wernher88  23.01.2017, 21:01
@LaraMaus68

Was willst du filmen wenn du es nicht zeigst?

Heimlich filmen , beobachten und stalken fällt dann auf andere Gesetze. Ich kenne deinen Plan nicht, aber ich würde mich da mal erkundigen.

Neapelgelb  23.01.2017, 21:07
@wernher88

Du willst es nicht kapieren, oder?

Wenn ich ne Straßenszene filme, muß ich nicht die Leute fragen, ob sie einverstanden sind. Punkt.

wernher88  23.01.2017, 21:09
@Neapelgelb

Das habe ich oben ja auch eingeräumt. Wer lesen kann ist im Vorteil.

LaraMaus68 
Beitragsersteller
 23.01.2017, 20:43

,,höchstpersönlichen Lebensbereich,, ist nicht die Öffentlichkeit. Diese Gesetze gelten nur im privaten Bereich, eben om höchst persönlichen Lebensbereich.

wernher88  23.01.2017, 20:52
@LaraMaus68

Urheberrecht

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.

Einer Einwilligung bedarf es auch noch zehn Jahre nach dem Tod
des Abgebildeten. Diese erfolgt dann durch die Angehörigen des
Fotografierten. Als Angehörige definiert das Gesetz überlebende
Ehegatten oder Lebenspartner sowie die Kinder des Abgebildeten.

Werden Bildnisse ohne Erlaubnis verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt, sieht das Gesetz als Sanktionen eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.

wernher88  23.01.2017, 20:58
@LaraMaus68

für den höchstpersönlichen Bereich gelten Strafen bis 3 Jahre Gefängnis

Neapelgelb  23.01.2017, 21:05
@wernher88

"..verbreitt oder zur Schau gestellt werden". Das ist nicht dasselbe wie gefilmt oder fotografiert werden. Das Urhheberrecht ist auf die Frage überhaut nicht anzuwenden.

Neapelgelb  23.01.2017, 21:06
@wernher88

Was verstehs du an dem Begriff "Öffentlichkeit" nicht? Das ist das Gegenteil vom höchstpersönlichen Lebensbereich.

wernher88  23.01.2017, 21:08
@Neapelgelb

Auch in der Öffentlichkeit darf man dich nicht ohne deine Erlaubnis filmen. Zeigt dich einer an, dann musst du die Konsequenzen tragen.

LaraMaus68 
Beitragsersteller
 23.01.2017, 20:36

Wo steht im Gesetz das man Fremde ohne deren Erlaubniss in der Öffentlichkeit nicht filmen darf?

wernher88  23.01.2017, 20:38
@LaraMaus68


Art. 2 Abs 1 in Verbindung mit Art. 1 GG geschützten 

Rechts auf informationelle Selbstbestimmung


Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen ist in § 201a StGB geregelt



Neapelgelb  23.01.2017, 21:04
@wernher88

und die Öffentlichkeit ist der höchstpersönliche Lebensbereich?

wernher88  23.01.2017, 21:06
@Neapelgelb

Das ist die Zugabe. Keiner darf ohne seine Einwilligung gefilmt werden, egal wo! Ausnahmen haben nur behördliche Überwachungskameras

Neapelgelb  23.01.2017, 21:11
@wernher88

Unsinn. Welche Zugabe? 

Wenn du Gesetze nicht verstehst, solltest du dich nicht darauf berufen.

Ja, das darfst du. Es gibt keine Rechtsvorschrift die es verbietet. 

Ausnahme: die gefilmte Person in der Öffentlichkeit befindet sich in einer hilflosen Situation i.X. des § 201a StGB. 

furbo  23.01.2017, 21:43

Edit: i.S. des § 201a StGB

Alles was du von einem öffentlichen Platz aus Filmen kannst an dem es kein explizites Filmverbot gibt, darfst du Filmen. Auch Menschen die im Bild rumlaufen.

Wie es sich verhält, wenn jemand auf dich zukommt und sagt, dass er nicht im Video erscheinen möchte ist dann wieder etwas komplizierter. Aber da finde ich diktiert ein Mindestmaß an Anstand, dass man diesen Wunsch respektiert. Vor allem wenn man nicht weiß, wofür diese Aufnahmen gemacht werden. Nachher wird man zu einem Internet-Meme.

LaraMaus68 
Beitragsersteller
 23.01.2017, 20:45

Soweit ich weiß könnte auch in so eine Situation der Kläver nichts anstellen, solange man explizit sagt das es für den privaten Gebrauch ist und nicht öffentlich gemacht wird, denn dann ist es Legal.

Soweit ich weiß, nur solange sich die Leute nicht in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt fühlen, sprich sich nicht bei dir beschweren.

Ich lasse mich aber gerne verbessern.

LaraMaus68 
Beitragsersteller
 23.01.2017, 20:36

Und das ist doch generell in der Öffentlichkeit der fall, dass meistens das Persönlichkeitsrecht nicht verletzt ist.