Sind Kundenverträge mit Gewerbeabmeldung unwirksam
Hallo!
Sind Dienstleistungsverträge, in diesem Fall Hausmeisterserviceverträge, die ích mit Kunden geschlossen habe automatisch unwirksam, sprich gekündigt, wenn ich mein Gewerbe abmelde?
Habe ebenfalls als Subunternehmer gearbeitet und habe da kein Geld bekommen, daher bin ich jetzt zahlungsunfähig und muss ja als Einzelunternehmer jetzt eigentlich mein Gewerbe abmelden und ein Regelinsolvenzverfahren einleiten. Kann ich also jetzt meinen Kunden schreiben das ich mein Gewerbe abmelden muss und die Verträge somit mit sofortiger Wirkung ungültig werden und somit gekündigt sind oder muss ich die Kündigungsfristen einhalten und mein Gewerbe solange aufrecht erhalten (wobei ich ja zahlungsunfähig bin !).
Ich bin dankbar für alle Antworten da ich schnell Handeln muss um noch größeren Schaden zu verhindern, da ich durch die ganze Sache auch gesundheitlich sehr mitgenommen bin.
3 Antworten
Sprich das unbedingt mit Deinem zuständigen (Insolvenz-) Berater ab. Denn dieser muss informiert sein, kennt auch alle Regelungen, und vielleicht lassen sich durch die bestehenden Verträge auch ein paar wenige positive Effekte (sprich Reduktion der Insolvenz-Masse) ableiten (z.B. ausstehende Rechnungen, Material/Werkzeug vorort, ev. sogar Vermittlung der Kundenbasis an andere Firmen usw.)
Die eingegangenen Vertraege musst du natuerlich erfuellen, Davor schuetzt dich auch keine Gewerbeabmeldung.
Erfuellst du sie nicht, musst du mit Schadesersatzforderungen deiner Vertragspartner rechnen.
Vielleicht hat er ja Privatvermoegen oder es besteht Aussicht darauf, dass er in den naechsten 30 Jahren welches erlangen koennte?
Mit der gewerbeabmeldung erlischen auch die Verträge ! Versuch doch diese vorher an einen Mitbewerber zu verkaufen ! Auch wenn es wenig Geld ist was du bekommst allemal besser als gar keins ! alles Gute
Mit der gewerbeabmeldung erlischen auch die Verträge !
Natuerlich tun sie das nicht. Ob die jeweiligen Vertragspartner ihre Ansprueche dann aber auch realisieren koennen, ist eine ganz andere Frage.
Je nach Gesellschaftsform haftet der Unternehmer aber u.U. nicht nur mit dem Gesellschaftsvermoegen sondern auch mit seinem gesamten Privatvermoegen. Im vorliegenden Fall (Hausmeisterservice) liegt die Vermutung sehr nahe, dass es sich hier auch um eine solche Gesellschaftsform handelt, bei der dies der Fall ist.
Die Gesellschaftsform meines Unternehmens ist Einzelunternehmung. Privatvermögen (war nicht wirklich viel) steckt schon im Unternehmen, sodass ich privat ebenfalls pleite bin.
vorher an einen Mitbewerber zu verkaufen ! Auch wenn es wenig Geld ist <
Sehr gute Empfehlung ... stimme ich zu!
Klar nur wer verklagt jemanden der Eh insolvent ist ! Das dürfte aussichtslos sein