Ist es richtig das bei Einzelunternehmen das Geschäftskonto von Privat Gläubigern gepfändet werden kann das UG Konto aber nicht?
Hallo
ich möchte mich neben meinem Hauptberuf selbständig machen und bin daher am überlegen ob es für mich nicht sinnvoller ist eine Ug direkt zu gründen anstatt ein Einzelunternehmen .
Dadurch würde ich ja nur mit dem Geschäftskapital haften und wenn ich es richtig sehe würden dadurch ja auch die Gelder der Kunden auf dem Geschäftskonto gesichert sein so das deren Bestellungen ohne Verzögerung auch ausgeliefert werden können denn das Geld würde ja der Ug gehören und nicht mir so das gläubiger meiner altschulden darauf gar nicht zugreifen dürfen.
Während wenn ich ein Einzelunternehmen hätte gläubiger wie z.b. Banken meiner Umschulung und Fortbildungen und ich aus nicht vorhersehbaren gründen nicht die Raten pünktlich mehr zahlen könnte sie ja mein Konto pfänden könnten und somit ja auch mein Geschäftskonto und damit ja die Gelder der Kunden weg währen und somit Bestellungen unter umständen nicht mehr ausgeliefert werden könnten. Oder darf ein Gläubiger das Konto einer selbstândigkeit als Einzelunternehmen auch gar nicht pfänden und der Geschäftsbetrieb kann ohne probleme weiter gehen ?
Und muss man eigentlich dem Arbeitgeber direkt vor Gewerbeanmeldung mitteilen das man eine Selbständigkeit plant oder ist es ok dies nach erfolgter Gewerbeanmeldung zu machen ?
Und muss ich bei der Ug mir direkt ein Gehalt bezahlen und was währe das mindeste oder kann ich sie erstmal ohne mir was auszuzahlen in die Gewinnzone bringen was ich cooler fände ?
Sind bei einer Ug eigentlich auch eigenentnahmen möglich wie beim Einzelunternehmen ?
Freue mich auf Deine Antworten und danke Dir für deine Hilfe
Mfg
Trend4
3 Antworten
Wenn du ein Einzelunternehmen anmeldest, dann gibt es zwischen dir und dem Gewerbe keinen Unterschied. Dementsprechend können deine Gläubiger auf allen deinen Konten pfänden lassen.
Eine UG ist eine eigene (juristische) Person. Die hat mit deinen Schulden nichts zu tun. Gläubiger können aber dein GF-Gehalt pfänden.
Wenn du im Schuldnervrrzeichnis stehst oder Steuerschulden hast, kann das Gewerbeamt (auch auf Antrag Dritter) deine Zuverlässigkeit prüfen und ggf. eine Gewrrbeuntersagung aussprechen. Dann darfst du auch nicht mehr als GF einer UG tätig sein.
Am besten sprichst Du mit Deinem Arbeitgeber vor Gründung einer UG.
Die UG ist eine eigenständige Person und daher ist kein ein Zugriff auf Dein Privatkonto möglich. Allerdings wird keine Bank der UG ohne weiteres Geld geben, sodass Du indirekt natürlich mit Deinen Privatvermögen haftest, da Du für die UG bürgen musst.
Da Du alleiniger Inhaber bist kannst Du auch davon absehen, das Dir ein Geschäftsführer-Gehalt ausgezahlt wird; dies ist ohne weiteres möglich.
Entnahmen sind nicht möglich; die UG kann Dir einen Kredit gewähren (wie gesagt, die UG ist eine eigene Person). Falls irgendwann Gewinne da sind, können diese ausgeschüttet werden, müssen aber versteuert werden.
als Einzelunternehmer haftet man mit dem Privatvermögen. Bei der UG als Taschengeld GmbH, wie ich das immer nenne, mit teils nur 1 € Haftungskapital