sind katanas dem waffengesetz unterwofen?
sind sie dem waffengesetzt unterworfen?
6 Antworten
Ja, sind sie.
Ein Iai-To oder Katana darf nur erwerben, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat“. Für den Erwerb eine dieser Waffen benötigt man in der Regel einen amtlichen Altersnachweis. Dies gilt auch, wenn eine Waffe verliehen werden soll !!!
Für Bokken, Iai-To und Katana wird kein Waffenschein benötigt ! Bokken, Iai-To und Katana zählen zu den Waffen der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck (Sammlungen).
Die Trainingswaffen Iai-To, Bokken und Katana sind von Zuhause zur Trainingsstätte auf dem kürzesten Weg und in einem verschlossenen Behältnis (verschließbare Transporttasche) zu transportieren. Nicht im Auto zurücklassen !
„Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des §1 (also Schusswaffe, Hieb- oder Stoßwaffen) führen“ (§ 42 Abs.1 WaffG).
Eine Ausnahme stellt das „Mitwirken an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtenden Vorführungen dar, wenn zu diesem Zweck ungeladene oder mit Kartuschmunition geladene Schusswaffen oder Hieb- oder Stoßwaffen geführt werden“. Ein Schaukampf ist einer Theateraufführung recht ähnlich; freie Feldschlachten sind, sobald es eine öffentliche Veranstaltung ist, im Prinzip jedoch rechtswidrig.
Bei öffentlichen Vorführungen oder Seminare ist im Sinne des § 42 WaffG „keine“ Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Für Bokken, Iai-To und Katana wird kein Waffenschein benötigt !
Aus dem einfachen Grund, weil ein Waffenschein die Erlaubnis zum Führen einer Schusswaffe ist. Für Blankwaffen egal welcher Art benötigt man nie einen Waffenschein, man muss nur volljährig sein.
Ja, Waffen sind dem Waffengesetz unterworfen.
Im allgemeinen, Ja!
Ich würde nicht versuchen damit auf den Fasching zu gehen, sonst machst du ganz neue Erfahrungen!
Kommt auf das Katana an. Ist es stumpf und soll nur in einer gut verschloßen Schutzhülle als Deko an die Wand oder dergleichen. Und ist außer Reichweite von Minderjährigen, fällt es nicht unter das Waffengesetz, da es dann keine Waffe im eigentliche Sinne ist (einfach mal den Paragraph dazu durchlesen)
Immerhin haben Larp-Spieler auch Schwerter etc und trotzdem keinen Waffenschein.
Immerhin haben Larp-Spieler auch Schwerter etc und trotzdem keinen Waffenschein.
Einen Waffenschein benötigt man auch für scharfe Schwerter nicht.
Der Waffenschein ist in Deutschland die Erlaubnis zum Führen einer Schusswaffe.
Katanas sind Schwerter, somit Blankwaffen bzw. 'Hieb- und Stosswaffen'.
Besitz erlaubt ab 18. Führen verboten (§ 42a Abs.1. Nr. 2 Waffengesetz).
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html