Baseballschläger mit Nägeln drinnen -Waffengesetz?
Ist ein Baseballschläger mit einigen, kaum hervorstehenden angespitzen Nägeln eine Waffe nach dem Waffengesetz? Angenommen man nutzt diesen außerhalb seines Grund und Boden, ist dies dann vor dem Gesetz gleichbedeutend mit einem normalen, unbehandelten Schläger?
7 Antworten
Du baust dann aus einem Sportgerät eine Waffe und weil das nicht normal ist wird sich in jedem Fall auf Gefahr im Verzug berufen wenn dich jemand damit sieht und das Ding ist weg.
Du könntest ein Gewinde reinmachen und im Ernstfall Stacheln durchschrauben. Getrennt transportiert dürfte das noch durchgehen. Oder du bohrst einfach vor und nimmst Hammer und Nägel mit.
Aber zusammengesetzt ist das kein Sportgerät mehr.
Würde ich jemanden sehen der damit rumläuft würde ich die Person auf jeden Fall von hinten niederschlagen. Gefahr im Verzug.
Erstmal ist ein Baseballschläger ein Sportgerät den du sogar in einer Hand auf öffentlichen Plätzen mit dir führen darfst, sobald du den aber mit Stacheldraht oder Nägel modifizierst ist es eine Waffe und wenn du den außerhalb deines Hauses verwendest oder mit dir führst begehst du eine Straftat
(2) Waffen sind
1.
Schusswaffen ......
2.
tragbare Gegenstände,
a)
die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
Da kannst Du von ausgehen, ein Baseballschläger in seiner Grundnatur ist ein Sportgerät. Haust Du da Nägel rein oder umwickelst den mit Stacheldraht, ist die damit verbundene Absicht, ihn als Waffe umzufunktionieren, klar erkennbar. Folge kann sein, Bei Antreffen im öffentlichen Verkehrsraum Einziehen des Gegenstandes durch die Polizei und fettes Bussgeld, meist im hohen drei- bis unteren vierstelligen Euro-Bereich, bei Antreffen auf öffentlichen Versammlungen und Veranstaltungen deutlich höher.
Wenn Du jemanden damit verletzt, auch versehentlich, begehst Du eine Straftat, die fahrlässige Körperverletzung. Dann bewegst Du dich im Rahmen der Geldstrafe, die bei einer bestimmten Anzahl bis in die Vorstrafe reichen kann. Ein findiger Staatsanwalt könnte daraus eine gefährliche Körperverletzung stricken, weil Du mit Absicht ein Sportgerät in einen gefährlichen Gegenstand verwandelt hast. Aber das bleibt dann deren Beurteilung.
Abhängig vom Alter des Täters kann natürlich Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen. Dann würdest Du mit reichlich Sozialstunden, Eintrag ins Erziehungsregister und Bundeszentralregister belohnt. Letzteres würde bewirken, das Ausbildung, Beamtentum oder Jobs im öffentlichen Dienst erst einmal für mindestens drei Jahre tabu sind.
Wäre dir das die Authentizität wert?
Nö. Willst ja den Baseballschläger nur zur Sportausübung benutzen, daher Sportgerät und keine Waffe.
In dem Moment, in dem er Nägel einschlägt, wird das Sportgerät zur Waffe.