Katana rausnehmen, öffentlichkeit

3 Antworten

Das Samuraischwert ist im Waffengesetz als Waffe eingestuft, als Hieb- und Stoßwaffe.


Es ist eine legale Waffe, wenn man über 18 ist darf man ein Samuraischwert besitzen.

Allerdings darf man es normalerweise nicht in der Öffentlichkeit führen (Griff/Einsatzbereit bei sich haben).

Zum Transport in der Öffentlichkeit sollte man das Schwert zur Sicherheit in einem verschlossenen Behälter mit Schloß transportieren.

Wenn man es ohne guten Grund oder Erlaubnis in der Öffentlichkeit führt, verstößt man gegen das Waffengesetz §42a. Das stellt in diesem Fall eine Ordnungswidrigkeit dar die mit einem Bußgeld belegt werden kann. Möglicherweise kassiert die Polizei vorläufig das Schwert auch ein.

Seh gerade, du kommst aus der Schweiz.

Da gilt das deutsche Waffenrecht natürlich nicht.


Keine Ahnung, warscheinlich weil du damit mal schnell ein Paar Leute zermetzeln könntest, bevor die jemand aufhält. Jetzt aber mal im Ernst, wer kommt überhaupt auf die idee, mit einem Samureischwert durch die Stadt zu laufen :D

Ausserdem wohne ich in der Schweiz ronox ;)