Fallen stumpfe Samuraischwerter immer noch unter das Waffengesetz und wie inwiefern bezieht es sich auf die Öffentlichkeit?

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Völlig stumpfe Schwerter und Säbel fallen in die Kategorie Dekorwaffen.

In der Waffenverwaltungsvorschrift Anlage I-A1-UA2-1.1 steht dazu:

Keine Hieb- und Stoßwaffen sind solche Geräte, die zwar Hieb- und Stoßwaffen (§ 1 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nummer 1.1) nachgebildet, aber wegen abgestumpfter Spitzen und stumpfer Schneiden offensichtlich nur für den Sport (z. B. Sportflorette, Sportdegen, hingegen nicht geschliffene Mensurschläger), zur Brauchtumspflege (z. B. historisch nachgebildete Degen, Lanzen) oder als Dekorationsgegenstand (z. B. Zierdegen, Dekorationsschwerter) geeignet sind.

Auch wenn es keine Meinungsfrage ist, meiner Meinung nach müssen sie darunter fallen, denn wenn ein gedachter Inspektor das Schwert begutachtet und es stumpf ist, sagt er "Alles klar, geht in Ordnung", aber kurz bevor man jemanden damit tötet, schärft man es einfach.

Genauso sollte eine ungeladene Bazooka verboten sein.

Leloon 
Beitragsersteller
 07.02.2017, 16:28

Ungeladene Bazookas sind nicht verboten?Des sollte man echt verbieten.

Suboptimierer  07.02.2017, 16:29
@Leloon

Ich gehe stark davon aus, dass sie verboten sind und wollte die Parallelität der Argumentation hervorheben.

Wenn du also Einsicht bei den Bazookas zeigst, musst du eigentlich auch Einsicht bei den Schwertern zeigen.

Leloon 
Beitragsersteller
 15.02.2017, 13:50
@Suboptimierer

Naja der unterschied zwischen einer Bazooka und einem Schwert ist sehr groß, aber eine ungeladene Bazooka kann einen wesentlich größeren schock verursachen, und wenn ich jemanden umbringrn will währe es wesentlich praktischer zum Beispiel ein Küchenmesser zu nehmen statt einem Schwert

Ja, das fällt unter das Waffengesetz, egal wie stumpf es ist