Bump Stocks in Deutschland erlaubt?
Nein, es ist klar, dass dieser spezielle Schaft in Deutschland nicht genehmigungsfähig ist. Aber das Waffengesetzt definiert Halb- und Vollautomaten. Beim Vollautomaten wird der Abzugsmechanismus nur einmal betätigt, und der Abzugsmechanismus sorgt dafür, dass die Waffe so lange schießt, bis man den Finger löst, oder das Magazin leer ist. Bei einem Bump Stock jedoch ist es nicht der Abzugsmechanismus, sondern der sich bewegende Gewehrschaft, der bei gedrücktem Finger einen Schuss nach dem anderen auslöst. Es kommt dabei quasi zum (verbotenen) Dauerfeuer, obwohl der Abzugsmechanismus daran keine "Schuld" hat. Reicht für ein Verbot also die Möglichkeit "Dauerfeuer", obwohl der Abzug der eines Halbautomaten ist? Ist das deutsche Waffengesetz da ausreichend, oder muss hier nachgebessert werden?
2 Antworten
Hatte mir die Frage auch schon gestellt. Aber genau fündig bin ich im Waffenrecht nicht geworden. Halb- und Vollautomaten sind klar definiert. Ein Bump Stock-Schaft dürfte da nicht reinfallen. Zum Thema "10Schuss-Obergrenze".... man kann auch 10 Schuss als Dauerfeuer abgeben. Ob das von der Präzision her Sinn macht, lasse ich mal im Raum stehen!
Enge Reglementierung und damit richtigerweise verboten.
Es gilt außerdem eine Obergrenze für zehn Schuss pro Magazin.