darf ich mit einer gelben WBKpistolen und revolver (mehrlader) erweben?
Die „Gelbe Waffenbesitzkarte“ wird für Sportschützen eines nach § 15 Waffengesetz anerkannten Verbandes nach § 14 Abs. 4 Waffengesetz erteilt. Inhaber einer solchen Waffenbesitzkarte dürfen Einzellader mit glatten und gezogenen Läufen, Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen, einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung erwerben
hier steht nichts von mehrladern kenne aber viele sportschützen die welche besitzen? kann mich einer da mit infos versorgen?
2 Antworten
Ich nehme an, wenn Du in einem Schützenverein seit längerer Zeit Mitglied bist und eine vom Verband anerkannte Disziplin schießt, für die z.B. eine Selbstladepistole oder ein Revolver erforderlich ist, dann kanst Du Dir eine solche Waffe eintragen lassen.
Nein -- für halbautomatische Pistolen und Revolver musst Du ein Bedürfnis über einen Schießsport Verband beantragen. Damit geht man zu seiner Waffenbehörde und kann einen Vortrag in eine "Grüne WBK" nach § 14 Abs. 2 oder 3 Waffengesetz beantragen. Das sollte Dir aber der Vorstand deines Vereines erklären können. wenn Du in keinem Schießsportverein bist, hast Du auch keine Bedürfnis als Sportschütze.