Wegen Waffenverbot in Österreich ab wann ist ein messer bzw. schwert verboten?
Waffengesetz verbietet nur schusswaffen
7 Antworten
Ein Messer in der Tasche zu haben,ist immer schlecht,und noch schlechter kanns gehn,wenn man von einem österreichischem Bullen gefilzt wird-die Länge der Klinge ist irgendwie wichtig,da müßtest jetzt googeln...-aber wenn denen fad is,dann ist ein Schweitzer Taschenmesser auch ein Problem!-Mit einem Schwert bist noch schneller weg von der Bildfläche....
Falsch, ich habe selten so einen Schwachsinn gelesen. In Österreich sind jegliche Arten von Messer erlaubt und ab 18 darf man, sofern kein Waffenverbot über einen verhängt wurde, sie auch führen (d.h in der Öffentlichkeit bei sich tragen). Ob es gut ist mit einem Schwert am Rücken beim Billa einkaufen zu gehen, muss man aber selbst entscheiden :)
Nach § 1 des Waffengesetzes aus dem Jahr 1996, sind Waffen Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,
die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen
oder
bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden.
Die Abgrenzung bei Messern von „Waffen“ im technischen Sinn und von sonstigen Gebrauchsgegenständen kann im Einzelfall schwierig sein. Eine Einordnung eines Gegenstandes unter den Begriff „Waffe“ im Sinne des § 1 WaffG oder etwa unter § 17 WaffG – verbotene Waffe – erfolgt immer in Bezug auf die konkrete Ausgestaltung (z.B. Klingenlänge und Gesamtlänge) eines bestimmten Gegenstandes. Vom Ergebnis dieser Einstufung hängt es letztlich ab, ob bzw. welche waffenrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich Erwerb, Besitz und Führen angewendet werden. Gewöhnliche Messer (das sind Messer mit stumpfem Rücken, wie Jagdmesser, Hirschfänger, Brotmesser, Tischmesser und Küchenmesser) und insbesondere Taschenmesser aller Art sind in der Regel nicht als Waffen im technischen Sinn, sondern als Gebrauchsgegenstände anzusehen. Selbst dann, wenn sie eine Feststellungsvorrichtung für die Klinge (sogenannte „Fixiermesser“) besitzen.
Erst dann, wenn ein solches feststellbares Taschenmesser darüber hinaus noch eine besondere Vorrichtung zum Aufspringen der Klinge besitzt („Springmesser“ und „Fallmesser“), liegt eine Stichwaffe bzw. Stoßwaffe vor und ist als Waffe im Sinne des § 1 Waffengesetz 1996 zu werten. Ein solches „Spring“- oder „Fallmesser“ ist im Regelfall seinem Wesen nach so gestaltet, dass sein Charakter als Waffe überwiegt. Auch Dolche, Stilette und Degen sowie ausklappbare sogenannte „Butterfly-Messer“ sind nach Urteilen des Obersten Gerichtshofes jedenfalls als Waffen im Sinne des österr. Waffengesetzes 1996 anzusehen. Der Erwerb, der Besitz und das Führen der genannten Waffen ist Personen über 18 Jahren, über die kein Waffenverbot verhängt wurde, erlaubt. Eine waffenrechtliche Urkunde zum Erwerb, Besitz und Führen dieser Waffen ist daher nicht erforderlich. Das Waffengesetz unterscheidet dabei nicht zwischen österreichischen Staatsbürgern und Fremden. Die im Waffengesetz festgelegten Strafbestimmungen sehen bei Verwaltungsübertretungen eine Geldstrafe bis zu € 360,-, bei einer gerichtlich strafbaren Handlung eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen, in qualifizierten Fällen eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren vor. Beim Führen von Waffen bei Veranstaltungen können spezielle Bestimmungen in den das Veranstaltungswesen regelnden Gesetzen der einzelnen Bundesländer zur Anwendung kommen. Das Versammlungsgesetz verbietet die Teilnahme von bewaffneten Personen. Daher dürfen Personen, die Gegenstände bei sich haben, die geeignet sind und dazu dienen, Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben, nicht an Versammlungen teilnehmen.
auszug waffengesetz Österreich... somit gibt es (wie hier öfters angegeben) KEINE eindeutige Beschränkung/regelung was cm-länge betrifft.
In Österreich liegen als einziges Land in der EU keine Einschränkungen zu Messern vor, das heißt, dass man, vorrausgesetzt man ist 18 Jahre alt, jegliche Messer, egal wie lang oder gefährlich sie sind offen mit sich herum tragen darf.
ich bin auch österreicher und messer sind auch verboten wenn sie über 7 cm sind also man sagt länger als ne hand breite wird auch als waffengebrauch gewertet sowie bei schlagringen in österreich sind sie sehr streng ein damaliger freund aus meiner wehrdienstzeit hatte wegen einen schlagring 2500 euro geldstrafe und ne vorstrafe ich hoffe du weißt jz besser bescheid österreich hat ein sehr strenges waffenverbot gesetz und schwerter sind sowieso überall verboten in europa ^^ und bei schußwaffen brauchst du zich tausend formulare und musst zum pschy. doc
"messer sind auch verboten wenn sie über 7 cm sind also man sagt länger als ne hand breite"
Kaum vorstellbar das es immer noch Leute gibt die diesen Schwachsinn glauben....
Du hast wohl die änderung des Waffengesetzes 1996 verschlafen, seitdem gibt es keine Klingenbegrenzungen mehr somit sind auch Schwerter legal.
Ausserdem spielt es keine rolle um welche art von messer es sich handelt ob Springer, Läufer/Fallmesser, usw.
Das einzige worin du recht hast ist die sache mit dem schlagring.
Lg
Falsch, ich habe selten so einen Schwachsinn gelesen. In Österreich sind jegliche Arten von Messer erlaubt und ab 18 darf man, sofern kein Waffenverbot über einen verhängt wurde, sie auch führen (d.h in der Öffentlichkeit bei sich tragen). Anscheinend wohnst du nicht im selben Österreich wie ich :) Lies dir einfach mal § 1 des Waffengesetzes aus dem Jahr 1996 durch, dort wirst du erfahren, dass der Erwerb, der Besitz und das Führen von Waffen wie Butterflys, Springmesser, Fallmesser und auch Schwertern Personen ab 18 Jahren erlaubt ist.
Was Freethesymbols und manu102030 geschrieben haben, ist schlichtweg falsch. Nach österreichischem Waffenrecht könntest du selbst mit einem Bihänder-Schwert durch die Fußgängerzone schlendern und wärst dennoch auf der legalen Seite.
haha da kennt jemand unsere polizisten :D