Vertragswiderruf - Einschreiben oder Fax?
Hallo zusammen,
ich helfe einem Bekannten gerade, einen Strom- und Erdgasvertrag zu widerrufen. (Siehe meine vorherige Frage: http://www.gutefrage.net/frage/strom-gasvertrag-kuendigen- )
In den Antworten auf die Frage wurde der Widerruf per Einschreiben empfohlen. Allerdings bin ich mir da unsicher, da der Empfänger nicht verpflichtet ist, das Einschreiben anzunehmen und ich keinen Beweis für den Inhalt des Einschreibens habe.
Da auf E-Mails nicht geantwortet wird und man ständig versucht, uns mit Abteilungen zu verbinden, die den Widerruf angeblich für uns übernehmen, möchte ich direkt auf Nummer sicher gehen.
Ist es sicher, einen Vertragswiderruf per Fax zu verschicken ?
Danke im Voraus und LG Zero
5 Antworten
Es gibt auch Einwurfeinschreiben. Da kannst Du sicher gehen das es ankommt. Bei der Post kannst Du die Sendung dan auch verfolgen.
Und Fax ist auch eine sichere Sache.
Den Inhalt eines Einschreibens kann man nie nachweisen. Geht beim Fax aber auch nur, wenn die gesendete Seite als Verkleinerung auf dem Sendebericht ist.
Danke für den Stern ;-)
versende es doch einfach mit empfangsbestätigung. oder schicke es einfach per post. wenn das nicht das allerletzte schweineunternehmen ist, dann öffnen die sicherlich auch ihre post. wie sonst anders sollte man kündigen, wenn nicht letzlich schriftlich?
Per Einschreiben mit Rückschein, dann hast Du einen Beweis.
Entweder Einwurf-Einschreiben (der Zusteller notiert Datum und Uhrzeit) oder per Fax (Übertragungsprotokoll dient als Nachweis des Empfangs).
Aus Kostengründen bei mir seit Jahren per Fax. Zudem kann ich es Rund um die Uhr machen, da mein Multifunktionsdrucker faxfähig ist.
Danke, zur Sicherheit wird er beides machen. Im Notfall kann ich den Inhalt von Fax und Einschreiben bezeugen.
mach lieber ein Einschreiben
Aber wenn das Einschreiben nicht angenommen wird, bzw. nach z.B. 3 Wochen behauptet wird, dass kein Widerrufsformular enthalten war, hat er ein Problem, da die Frist dann abgelaufen ist.
Einschreiben mit Rückschein.
Wenn Annahme dann verweigert ist das egal, der Brief war im Machtbereich des Empfängers.
Ein wenig stutzig bin ich noch, da es keinen Beweis für den Inhalt gibt. Er wird dann wohl beides machen müssen, per Fax und per Einschreiben. Oder ich bezeuge den Inhalt des Einschreibens.