Arbeitsrecht - Weg Azubi zur Baustelle?
Wir hatten heute eine heiße Diskussion auf Arbeit, vielleicht kann jemand weiterhelfen.
Angenommen: Der Handwerksbetrieb Firma Duschstange GmbH & Co. KG hat einen Azubi Maxi, 15 Jahre. Der Firmensitz ist z. B. in München, die Baustelle liegt in Starnberg.
Mein Chef meint: Der Azubi muss selbstständig auf die Baustelle kommen. Er kann nicht verlangen, dass er mitgenommen wird, sondern ist verpflichtet, dass er eigenständig nach Starnberg kommt.
Mein Kollege und ich meinen: Der Azubi muss zum Sitz der Betriebsstätte kommen (hier München) und von da aus ist der AG verpflichtet, dass der Azubi auf die Baustelle (Starnberg) kommt. Er kann nicht verlangen, dass ein Azubi mit seinen Privatfahrzeug (wenn überhaupt so etwas besitzt bezüglich Alter) oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln, durch Bekannte etc. zur Baustelle kommt, er kann nur verlangen, dass er den Betrieb (Firmensitz) erreichen muss.
Wer hat hier recht? Wie ist das, da beim Handwerk sich die Arbeitsstätten ja immer
5 Antworten
Arbeitsstätte ist der Firmensitz (also München). Der Betrieb hat dafür zu sorgen, dass er auf eine Baustelle kommt.
Im Zweifel haben alle Recht. :-)
Gerade im Baustellenbereich kommt es auf den Arbeitsvertrag an.
Für den Azubi ist es die Betriebsstätte, diese wird sich auch in seinem Ausbildungsvertrag befinden. Hier müsste der Chef zumindest bezahlen, zur Not die Fahrkarte..
für den Beschäftigten im Bau kann es aber tatsächlich Arbeitsbeginn Baustelle sein. Fällt dann unter Einsatzwechseltätigkeit. Dann hat zB einer den Bus und ist für Material zuständig, geht die evtl noch Kollegen einsammeln.
Für den Azubi ist es die Betriebsstätte, Im Bau will ich aber nix ausschließen., dort gibt es viele schwarze Schafe .
Für den AN- nach Ausbildung- spielt Führerschein, Bus/Zugverbindung keine Rolle - nach der Ausbildung ist der Weg zum Arbeitsort Aufgabe des AN - wie = sein Problem.
Angenommen die Baustelle liegt in Frankreich - muss dann auch jeder Angestellte selber dorthin fliegen?
Tatsache ist, dass Arbeitsort der Betrieb ist. Den muss der Angestellte - egal wie - erreichen können. Für Transport zu anderen Orten muss der Chef sorgen.
bei nem 15-Jährigen braucht man nicht lange überlegen. Sitz der Firma ist massgeblich. Von dort geht´s auf die Baustelle.
wie will er anderweitig auf die Baustelle kommen? Bus/Bahn oder oder, wie lange ist der dann unterwegs?
Tolle Aussage vom Chef. Mal schauen wie geil er das finden würde, wenn die richtigen Angestellten einfach zur Baustelle kommen mit Privatfahrzeug, ohne Werkzeug, etc.
Als Azubi würde ich deinem Chef vor die Firma kacken, wenn sowas zu mir sagen würde.
Das war nur rein rethorisch ;). Da wir es hatten, wenn der Ausübungsort für die Arbeit nicht gleich ist, wie sich das dann verhält und er meinte, wir sind im Unrecht, da wir einfach logisch an die Sache rangegangn sind. Ich als Azubi würde in der Firma gar nicht anfangen ;D
Ja, dann kannst du deinem Chef ja sagen, das er im unrecht ist. 😂
Der wird sich freuen ;D. Chefs haben doch so gerne unrecht ;)
Auch wenn ein Azubi keinen Führerschein hat und und wie macht er es, wenn z. B. keine Bahnanbindung da ist, dann erreicht er die Baustelle ja nicht und es kann sein, dass diese täglich wechseln. Ich hätte nämlich gesagt Arbeitsbeginn ist die Betriebsstätte, da ein 15-jähriger sowas gar nicht umsetzen kann zur Baustelle zu kommen.