Rechnung von einer Firma in Liquidation
Guten Abend, vor ein paar Tagen haben wir endlich ein Grundstück gekauft, wenige Tage nach dem Notartermin traf die Rechnung (Rechnungsdatum 24.08.2011) des Maklers ein. Aus irgendeinem Grunde habe ich beim elektronischen Bundesanzeiger nachgeschaut und festgestellt, dass die GmbH im Status Liquidation steht (V-Datum 3.5.2011). Detailtext: "Die Gesellschaft ist aufgelöst worden. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei dem Liquidator, Frau XYZ, Adresse ABC, zu melden. "
Die Rechnung trägt den Zusatz "GmbH in Liquidation". Kann eine GmbH in diesem Status Leistungen erbringen und Rechnungen dafür stellen oder muss die Liquidation rückgängig gemacht werden? Ist der Rechnungsempfänger verpflichtet, die Rechnung zu begleichen?
Besten Dank - Julius
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4 Antworten
Nach Deinen Daten gehe ich davon aus, dass sich die GmbH bereits in Liquidation befand, als sie den Abschluss des Vertrages vermittelte. Mit dem Auflösungsbeschluss der Gesellschafter beginnt die Liquidation. Die bisherigen Geschäftsführer werden Liquidatoren, sofern die Gesellschafter nichts anderes beschließen. Mit der Liquidation ändert sich der Gesellschaftszweck. Der Zweck ist nicht mehr auf die Anbahnung neuer Geschäfte gerichtet, sondern auf die Beendigung der laufenden Geschäfte und auf die Abwicklung des Vermögens der Gesellschaft. Falls in der Vermittlung des Vertrages die Anbahnung eines neuen Geschäfts lag, wurde gegen den Liquidationszweck verstoßen. Das ist aber in der Regel nur ein Verstoß ohne Außenwirkung. Etwas anderes wäre es, wenn die GmbH zu diesem Zeitpunkt bereits die Gewerbeerlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung (Makler/Bauträger) verloren gehabt hätte. Dann hätte die GmbH mit der Vermittlung gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen. Ich würde diesbezüglich mal bei der Erlaubnisbehörde (Landkreis bzw. kreisfreie Stadt) nachfragen, ob und gegebenenfalls seit wann die Erlaubnis erloschen ist.
Solche Grundstücksabwicklungen laufen doch eigentlich über das Treuhänderkonto des Notars. Ruf doch mal den Notar an.
Alle anderen Beträge (Kaufpreis, Steuern etc) laufen über das Notaranderkonto, die Maklergebühr ist sofort fällig, auch falls der Kaufvertrag später nicht zu Stande kommen sollte. Mit dem Notar habe ich gesprochen, mehr als ein "das wird interessant" war ihm leider nicht zu entlocken...
Ich denke mal, das ist dein Ansprechpartner:
Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei dem Liquidator, Frau XYZ, Adresse ABC, zu melden. "
Wieso? Juliusg ist doch nicht Gläubiger, sondern Schuldner der GmbH.
Nur mal so eine Frage...
Was interessiert Dich das ?
Du hast etwas bekommen und bist verpflichtet, dafür zu bezahlen !!!