Vermieter hat gleiches Schloss in Wohnungs- und Haustür einbauen lassen!?

14 Antworten

So etwas geht überhaupt nicht!

Der Universalschlüssel dürfte nur zur eigenen Wohnungstür und natürlich zur Haustür passen.

Empfehle vom Vermieter oder der Firma, die die Arbeit ausgeführt hat den alten Schließzylinder zurückgeben zu lassen und wieder in die eigene Wohnungstür einbauen zu lassen. Man hat dann zwar einen Schlüssel mehr am Schlüsselbund, aber die Sicherheit ist erhöht. In unserer Wohnanlage wurde so etwas auch durchgeführt, aber da mein alter Wohnungsschlüssel auch für Keller und Garage verwendet werden konnte, habe ich den alten Schließzylinder wieder in meine Wohnungstür eingebaut!

nglnrnld 
Beitragsersteller
 26.05.2018, 08:19

Danke für die Antwort! Hier handelt es sich ja noch nicht einmal um einen Universalschlüssel. Jeder Mieter hat jeweils einen Haus- und Wohnungstürschlüssel. Nur dass ich scheinbar das gleiche Schloss in meiner Wohnungstür habe wie das in der Haustür..

Du teilst das dem  Vermieter den Mangel per Einwurfeinschreiben mit und auch dass Du jetzt zum Baumarkt fährst und Dir einen Schließzylinder kaufst und dem Vermieter in Rechnung stellst bzw. dass es mit der übernächsten Miete verrechnet wird.

Du hast das Recht auf Ersatzvornahme weil es keinen Aufschub duldet.

Ersatzvornahme:

Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter der die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen. 

Ich als  Vermieter rate unseren Mietern bei Einzug immer dass sie den Schließzylinder tauschen sollen, es können ja noch Freunde der Vormieter einen Schlüssel haben; die aber nicht wissen, dass die Person umgezogen ist.

Einfach selber auswechseln wenn es dich stört,und einen 2 Schlüssel deinem Vermieter zukommen lassen,falls mal ein Notfall besteht. Deine Frage habe ich trotzdem nicht beantwortet oder.

Idris164  26.05.2018, 08:10

Der Vermieter muss keinen Schlüssel für die Wohnung haben

Grazer1980  26.05.2018, 08:12
@Idris164

Das weiss ich nicht so genau,aber das jeder einen Zentralschlüssel hat ist sicher nicht erlaubt.

Meisenhunter  26.05.2018, 08:12
Notfallschlüssel
Mittlerweile dürfte den meisten Mietern bekannt sein, dass kein Vermieter Anspruch auf einen so genannten Notfallschlüssel, der in seinem Besitz verbleibt, hat. Ganz im Gegenteil, stellt sich heraus, dass ihr Vermieter einen solchen Schlüssel besitzt, kann dies einen Kündigungsgrund darstellen.
Ertappt Sie Ihr Mieter dabei, dass Sie ungefragt seine Mietwohnung betreten, darf er deswegen das Mietverhältnis fristlos gemäß § 543 BGB kündigen (LG Berlin, Urteil v. 9.2.1999 – 64 S 305/98).
Selbst wenn Ihnen die Kündigung recht gelegen kommt: Damit ist die Angelegenheit noch nicht aus der Welt. Schließlich könnte Sie ihr Mieter zusätzlich noch wegen Hausfriedensbruchs anzeigen und Schadenersatz dafür verlangen, dass er wegen Ihrer Pflichtverletzung den Mietvertrag fristlos kündigen musste.
Muss der Vermieter in einem Notfall die Wohnung kurzfristig betreten, müssen sie als Mieter erreichbar sein. Sind sie länger oder häufiger abwesend, sollten sie ihrem Vermieter deshalb mitteilen, bei wem sie einen Wohnungsschlüssel hinterlegt haben. Dies ergibt sich aus der Pflicht zum sorgfältigen Umgang mit der Mietsache.

https://deutschesmietrecht.de/mietvertrag/ordnungsgemaesser-gebrauch/326-wohnungsschluessel-anzahl-austausch-verlust-notfallschluessel.html

Spar dir den Stress mit dem Vermieter und bau einen neuen Schließzylinder in deine Wohnungstür. Nur so kannst du sicher gehen, dass niemand einen Schlüssel zu deiner Wohnung besitzt. Das alte Schloss baust du bei Auszug wieder ein, fertig. Spart Stress mit dem Vermieter und belastet das noch frische Mietverhältnis nicht unnötig.

Ich würde - so oder so - immer ein eigenes Schloss an der Tür zu meiner Wohnung einbauen. Das ist auch legitim:

Darf ich als Mieter bei Einzug das Wohnungsschloss austauschen?
Ja, das ist zulässig! Der Mieter hat das alleinige Gebrauchsrecht und darf deshalb das Schloss zu seiner Wohnung, seinem Kellerraum oder seiner Garage auswechseln. Nur die Schlösser zu Türen, zu denen auch andere Mitmieter hinein müssen (z.B. Eingangstür eines Mehrfamilienhauses, Fahrradkeller oder Hoftür) darf er nicht austauschen. Selbstverständlich ist der Mieter bei Rückgabe der Wohnung verpflichtet, den ursprünglichen Zylinder wieder einzubauen und alle dazugehörigen Schlüssel an den Vermieter zurückzugeben.

https://deutschesmietrecht.de/mietvertrag/ordnungsgemaesser-gebrauch/326-wohnungsschluessel-anzahl-austausch-verlust-notfallschluessel.html

Dann musst du dich nicht mehr aufregen und hast auch keinen Streß mit dem Vermieter. :)