Sind flugmeilen oder membership rewards vererbbar wenn man bspw bei nem flugzeugabsturz stirbt?
2 Antworten
Ja, jedenfalls bei Miles & More: Im Falle des Ablebens des Karteninhabers gibt es zwei Möglichkeiten, das verbliebene Meilenguthaben dessen Kontos zu nutzen. Ist eiunem Hinterbliebenen die Miles & More Karten- und Geheimnummer (PIN) bekannt, könnte er innerhalb der dann folgenden sechs Monate eine oder mehrere Prämien abrufen. Das wäre natürlich den Miterben gegenüber Unterschlagung und starfbar, wenn es herauskäme.
Oder man richtet ein eigenes Konto ein und beantragt einen Meilentransfer. Dafür benötigt M & M eine Kopie des Erbscheins oder notariell beglaubigten Testaments. Dann übertragen sie die Meilen auf das Konto einer oder mehrerer der darin aufgeführten Personen anteilig zu deren Erbquote. Liegt ein Gemeinschaftserbschein vor, wird zusätzlich eine notariell beglaubigte Verzichtserklärung der Miterben benötigt. Die dürften ja legal auf ihren Meilenanteil verzichten, wenn sie über andere Nachlassgegenstände einen Ausgleich zugesprochen bekämen.
G imager761
Nein, sind sie nicht.
Eigene Erfahrung. Als mein Mann starb hatte er unglaublich viele Flugmeilen bei der AB, ich konnte sie nicht übernehmen.
Dann ist es wohl keine rechtsnorm sondern spezifisch für jedes Meilenprogramm. Aber AB Topbonus ging ja auch pleite. Damit hing es nicht zusammen, oder?
Nein
Quelle? Rechtsnorm?