Sind die Spät Früh Wechsel, die ich unten weiter erläutere, rechtlich überhaupt vertretbar?

4 Antworten

In meinem Beruf (im Lebensmitteleinzelhandel mit Tarifvertrag) ist es nicht erlaubt nach einer Schicht von 12-20 Uhr am nächsten Tag um 6 Uhr anzufangen. Bei uns müssen mindestens 12 Stunden dazwischen liegen, also frühestens um 8 Uhr Arbeitsbeginn am nächsten Tag.

Laut ArbZG (Arbeitszeitgesetz):

Zwischen dem Ende einer täglichen Arbeitszeit und dem Beginn einer neuen täglichen Arbeitszeit müssen mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit liegen. Außer in Schichtbetrieben bedeutet das: Zwischen dem Arbeitsende am Abend und dem Arbeitsbeginn am Morgen liegen 11 Stunden Ruhezeit.

Der Betriebsrat kann im Rahmen einer Betriebsvereinbarung über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit mitbestimmen 

Branchenbezogene Ausnahmen:

Ausnahmen sind aufgrund des Gesetzes für bestimmte Branchen möglich. Sie können durch einen Tarifvertrag, vom Gesetzgeber oder von der Aufsichtsbehörde definiert werden.

Folgende Branchen dürfen die Ruhezeit um bis zu eine Stunde verkürzen, wenn jede Verkürzung innerhalb von vier Wochen durch eine Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens 12 Stunden ausgeglichen wird:

  • Krankenhäuser
  • Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Menschen
  • Verkehrsbetriebe
  • Rundfunk
  • Landwirtschaft und Tierhaltung 
Woher ich das weiß:Berufserfahrung
sarahwittner254  29.05.2020, 21:37

10 Stunden Ruhezeit wären erlaubt, bei dir sind es aber 9 Stunden und 18 Minuten. Ich weiß nicht wie oft das dann bei dir vorkommt und ob du diesen Ausgleich bekommst, da müsstest du dich mal genauer informieren.

Stiep 
Beitragsersteller
 29.05.2020, 20:35

Hm, das heißt also, wenn ich von vorne rein nur 10 Stunden Ruhezeit Anspruch habe, dann kann ja der Arbeitgeber mir dann die Stunde nehmen (also der Spät-Frühwechsel, sprich 9 Stunden und 18 Minuten Ruhezeit) und dann in den nächsten Tagen mir dann die Ruhezeit von mindestens 12 Stunden gewähren. Zusammengefasst wäre das dann doch erlaubt, oder liegt mein Gedankenweg falsch?

Bei uns sind es sogar 11 Stunden Ruhezeit, die einzuhalten sind. Ich weiß nun nicht, ob es für Krankenhäuser andere Regelungen gibt. Ich weiß aber, dass man Vorgesetzten oder Chefs nicht alles glauben sollte, da sie manchmal ihre ganz eigenen Auslegungen zu arbeitsrechtlichen Dingen haben.

Stiep 
Beitragsersteller
 29.05.2020, 19:47

Bei uns in der Pflege sind es tatsächlich 10 Stunden Ruhezeit, die aber vorzeitig ausgeglichen werden müssen, in dem man bei den nächsten Schichten mindestens 12 Stunden Ruhezeit hat. Das ist aber bei uns da, z.B habe ich Montag Spät, und ab Dienstag Frühdienst, sodass dann der Ausgleich stattfindet. Aber wie gesagt, von Spät auf Früh sind das unter 10 Stunden.

Natürlich ist das nicht erlaubt

Ich würde den Personalrat fragen.

Wenn dich das stört, dann kündige doch. Ist schließlich freiwillig.