Sind die Spät Früh Wechsel, die ich unten weiter erläutere, rechtlich überhaupt vertretbar?
Guten Tag,
momentan arbeite ich als FSJler im Krankenhaus. Dort geht mein Frühdienst von 6:00 Uhr bis 14:12 und mein Spätdienst von 12:30 bis 20:42. Als FSJler habe ich eine Ruhezeit von mindestens 10 Stunden in Anspruch, so hat es mir mein Träger gesagt. Doch der Wechsel vom Spätdienst in den Frühdienst gewährt keine 10 Stunden Ruhezeit. Solche Dienstwechsel sind allerdings in meinem Dienstplan Programm. Meine Frage ist, ob das überhaupt erlaubt ist. Auf diese Frage hat meine Leitung mich blöd angeguckt und nur „ja“ gesagt. Danke im Voraus für die Antworten :).
4 Antworten
In meinem Beruf (im Lebensmitteleinzelhandel mit Tarifvertrag) ist es nicht erlaubt nach einer Schicht von 12-20 Uhr am nächsten Tag um 6 Uhr anzufangen. Bei uns müssen mindestens 12 Stunden dazwischen liegen, also frühestens um 8 Uhr Arbeitsbeginn am nächsten Tag.
Laut ArbZG (Arbeitszeitgesetz):
Zwischen dem Ende einer täglichen Arbeitszeit und dem Beginn einer neuen täglichen Arbeitszeit müssen mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit liegen. Außer in Schichtbetrieben bedeutet das: Zwischen dem Arbeitsende am Abend und dem Arbeitsbeginn am Morgen liegen 11 Stunden Ruhezeit.
Der Betriebsrat kann im Rahmen einer Betriebsvereinbarung über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit mitbestimmen
Branchenbezogene Ausnahmen:
Ausnahmen sind aufgrund des Gesetzes für bestimmte Branchen möglich. Sie können durch einen Tarifvertrag, vom Gesetzgeber oder von der Aufsichtsbehörde definiert werden.
Folgende Branchen dürfen die Ruhezeit um bis zu eine Stunde verkürzen, wenn jede Verkürzung innerhalb von vier Wochen durch eine Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens 12 Stunden ausgeglichen wird:
- Krankenhäuser
- Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Menschen
- Verkehrsbetriebe
- Rundfunk
- Landwirtschaft und Tierhaltung
10 Stunden Ruhezeit wären erlaubt, bei dir sind es aber 9 Stunden und 18 Minuten. Ich weiß nicht wie oft das dann bei dir vorkommt und ob du diesen Ausgleich bekommst, da müsstest du dich mal genauer informieren.
Hm, das heißt also, wenn ich von vorne rein nur 10 Stunden Ruhezeit Anspruch habe, dann kann ja der Arbeitgeber mir dann die Stunde nehmen (also der Spät-Frühwechsel, sprich 9 Stunden und 18 Minuten Ruhezeit) und dann in den nächsten Tagen mir dann die Ruhezeit von mindestens 12 Stunden gewähren. Zusammengefasst wäre das dann doch erlaubt, oder liegt mein Gedankenweg falsch?
Bei uns sind es sogar 11 Stunden Ruhezeit, die einzuhalten sind. Ich weiß nun nicht, ob es für Krankenhäuser andere Regelungen gibt. Ich weiß aber, dass man Vorgesetzten oder Chefs nicht alles glauben sollte, da sie manchmal ihre ganz eigenen Auslegungen zu arbeitsrechtlichen Dingen haben.
Bei uns in der Pflege sind es tatsächlich 10 Stunden Ruhezeit, die aber vorzeitig ausgeglichen werden müssen, in dem man bei den nächsten Schichten mindestens 12 Stunden Ruhezeit hat. Das ist aber bei uns da, z.B habe ich Montag Spät, und ab Dienstag Frühdienst, sodass dann der Ausgleich stattfindet. Aber wie gesagt, von Spät auf Früh sind das unter 10 Stunden.
Natürlich ist das nicht erlaubt
Ich würde den Personalrat fragen.
Wenn dich das stört, dann kündige doch. Ist schließlich freiwillig.