Schichtdienst, Ruhezeiten zwischen Spät und Früh
Hallo!
Ich arbeite in einem Wohnheim für behinderte Menschen und dementsprechend im Schichtdienst..
Die Dienstplangestaltung ist bei uns sehr unterschiedlich. Wir haben Wechseldienste, also einen Tag mal Früh, dann Spät oder auch Spät/Spät/Früh.
Da ist meine Frage... Wie lange ist die gesetzliche Ruhezeit zwischen dem Spätdienst und dem am nächsten Tag Frühdienst. Unser Spätdienst geht von 13 bis 22 Uhr, der darauf folgende Frühdienst fängt aber schon um 5:30 Uhr an.
Ist das erlaubt?!
5 Antworten
Also kann die Ruhezeit in meinem Fall von 11 auf 10 Stunden verkürzt werden. OK. Dann halten wir die Ruhezeiten also nicht ein... Als Ergänzung zu meiner Frage oben - trifft dies denn dann auch zu, wenn der Frühdienst nur von 5:30 Uhr bis 8:30 Uhr geht?!
Meines Wissens nach acht Stunden, der Frühdienst dürfte also erst um 6 Uhr beginnen.
Sorry, es sind 10 Stunden, Frühdienst ab 8 Uhr wäre möglich.
Das Gesetzt ist da recht eindeutig, da nächtliches Arbeiten Körper und Geist über einen längeren Zeitraum vermehrt belastet. Deswegen schreibt der Gesetzgeber regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen vor. So steht jedem Arbeitnehmer, der nachts arbeitet, mindestens alle drei Jahre eine arbeitsmedizinische Untersuchung zu. Ab einem Alter von 50 Jahren werden diese Intervalle auf ein Jahr verkürzt. Sofern ein Arbeitnehmer aufgrund seines Gesundheitszustands zur Ausübung von Nachtarbeit nicht mehr in der Lage ist, ist der Arbeitgeber verpflichtet, ihn innerhalb des Unternehmens an einen Tagesarbeitsplatz zu versetzen, § 6 Abs. 4a ArbZG.
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdf
Zwischen Spätdienst und Frühdienst müssen 11 Stunden Ruhezeit liegen.
Hab ich.
Ah ja.. alles klar ^^
"Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben."
Du solltest den ganzen Paragraphen lesen und nicht nur Absatz 1!