Lohnfortzahlung bei Krankheit im Schichtdienst
Hallo zusammen,
vorab ein Paar Infos, ich arbeite in einem Rettungsdienstunternehmen, habe einen 120 Stunden Vertrag in einer 5 Tage Woche, sprich 30 Stunden pro Woche. Alles was ich zusätzlich arbeite, wird als Überstunden vergütet und ich bekomme es im kommenden Monat ausgezahlt. Wir haben ein 12 Stundenschichtsystem, in der Regel arbeite ich ca. 170-200 Stunden im Monat. Der Dienstplan erscheint immer im Vormonat zum 25.
Jetzt meine Frage:
Angenommen ich erkranke für einen laut Dienstplan eingetragen Dienst von 12 Stunden, so bekomme ich nur 6 Stunden vergütet ( Mir ist klar wie sich die 6 Stunden berechnen). Am Wochenende bekomme ich keine Stunde angerechnet. Dadurch habe ich einen massiv finanziellen Nachteil. Ich verstehe nicht, dass man für einen eingeteilten Dienst der 12 Stunden ist, nur 6 Stunden vergütet bekommt. Ist das rechtens?
Anmerkung: Mir ist klar dass wenn ich mich für den Monat XY z.B. aufgrund einer anstehenden Operation im vorraus arbeitsunfähig melde, ich nicht im Dienstplan auftauchen werde, dass ich dann nur 120 Stunden bezahlt bekomme.
1 Antwort
Die Entgeltfortzahlung bei Krankheit erfolgt nach dem Lohnausfallprinzip. Das bedeutet, der AN muss so bezahlt werden, als hätte er ohne die Krankheit gearbeitet.
Bei unregelmäßigen Arbeitszeiten wird auf den Durchschnitt der letzten zwölf Monate abgestellt. Bei Schichtarbeit, die ja im voraus feststeht, muss aber die tatsächlich ausgefallene Arbeitszeit bezahlt werden. Ich zitiere mal aus dem Arbeitsrechtkommentar von Prof. Dr. Peter Wedde zum § 4 Entgeltfortzahlungsgesetz (Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts):
"AN sollen nach der gesetzgeberischen Intention im Krankheitsfall das Arbeitsentgelt erhalten, das ihnen bei Erbringung der Arbeitsleistung zugestanden hätte. Bemessungsgrundlage ist das Entgelt, das AN in der für sie maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zugestanden hätte. Es ist insoweit auf die individuelle Arbeitszeitsituation abzustellen (BAG 26.6.2002, DB 02, 2439).
Konkret ist die Arbeitszeit zu berücksichtigen, die sich aus den individuellen Verhältnissen ableitet, die für einzelne AN gelten, nicht aber die regelmäßige betriebliche Arbeitszeit, die allgemein für die Belegschaft gilt.
Bei der Berechnung ist auf die regelmäßige Arbeitszeit abzustellen, die durch die Krankheit tatsächlich ausgefallen ist. Einzubeziehen ist auch Feiertagsentgelt, das ohne die Erkrankung angefallen wäre. Der Anspruch besteht auch für Schichten, zu denen AN ohne die Erkrankung eingeteilt worden wären (LAG Köln 27.4.2009 - 5 Sa 1362/08).
Schwierig kann im Einzelfall die Berechnung der Höhe der Entgeltfortzahlung bei Freischichtmodellen sein. Auch in diesen Fällen sind AN nach dem Entgeltausfallprinzip so zu stellen, als hätten sie gearbeitet. Besteht beispielsweise eine tarifliche Wochenarbeitszeit von 37,5 Stunden und hätte ein erkrankter AN tatsächlich 42 Stunden gearbeitet, bevor er in Freischicht gegangen wäre, so steht ihm für die Dauer der Erkrankung der Betrag zu, der der höheren Stundenzahl entspricht, die ohne Krankheit geleistet worden wäre. Indizien für die Berechnung lassen sich in diesen Fällen aus der üblichen Schichtplanung oder ggf. aus einer Durchschnittsbetrachtung ableiten. Im Einzelfall können aus Tarifverträgen andere Regelungen folgen."
Ich hoffe, das bringt Dir was. Im übrigen, auch der Samstag und Sonntag muss selbstverständlich bei Krankheit bezahlt werden, wenn Du dort für die Arbeit eingeteilt bist. Du bekommst aber für die Tage, an denen Du nicht hättest arbeiten müssen nichts bezahlt.
Wie gesagt, Du musst so bezahlt werden als hättest Du gearbeitet, wenn alleine die Erkrankung Grund für den Arbeitsausfall ist.
Zur Sonn- und Feiertagsarbeit habe ich Dir ja schon geschrieben und auch die entsprechenden Urteile vom Bundesarbeitsgericht und dem Landesarbeitsgericht Köln. Auch diese Zuschläge müssen bezahlt werden wenn Du an solchen Tagen zur Arbeit im Schichtplan eingetragen warst.
Nochmals vielen Dank. Hat mir sehr geholfen
Bitte, gerne
Vielen Dank für die super Antwort, hilft mir sehr weiter. Nur zum Verständnis: Folglich gilt, wenn ich es richtig verstanden habe, muss ich für jeden eingeteilten Dienst, in welchem ich erkrankt bin, so bezahlt werden, wie als hätte ich gearbeitet. Sprich für eine 12 Stunden Schicht muss ich 12 Stunden bezahlt bekommen und sogar Feiertagszuschläge stehen mir zu oder? Gruß