Ausbildung Altenpfleger. Die Rechte zu Dienstanweisung!?
Guten Abend an Alle,
Und zwar habe ich folgendes.
Meine Freundin ist 19 Jahre als und macht eine Ausbildung zur Altenplegerin. Mittlerweile ist sie im dritten Lehrjahr.
Sie hat in ihrem Dienstplan stehen, dass sie Spätdienst die nächsten Tage hat. Heute fragten Kollegen, ob sie am Sonntag vielleicht Frühdienst machen könnte, sie verneinte. Das ganze erfolgte noch 2mal, indem sie immer wieder die gleiche Antwort gab. Nach einiger Zeit kam dann ihr AG zu ihr und meinte, "Hier, schriftliche Dienstanweisung. Du kommst Sonntag zum Frühdienst!" Grund: Kein Personal. Dienstanweisung ist Folge zu leisten sonst Abmahnung.
Ist das alles Rechtens? Kann er so kurzfristig umplanen und vorallem ohne Einverständnis dann "zwingen"?
Gibt es irgend welche Rechte/Gesetze bei den Dienstplänen in der Ausbildung?
Bitte um Hilfe!
Gruß Robert
6 Antworten
Sie sollte sich dringend mit ihrer Schule in Verbindung setzen.
Normalerweise darf ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer mittels Dienstanweisung zum Dienst 'zwingen'. Allerdings ist ein Schüler oder eine Schülerin nicht als voller Arbeitnehmer anzusehen. Der Schüler ist nur begleitend einzusetzen. D.h. ein Schüler läuft mit einer Fachkraft mit, kann diese aber nicht ersetzen.
Hinzu kommt, dass Personalmangel kein Notfall/Notstand, sondern das Resultat falscher Planung ist.
So ist jedenfalls mein Stand der Dinge...
Fernbleiben sollte sie dennoch nicht, dass kann einen unnötigen Rattenschwanz nach sich ziehen. Sie soll in den sauren Apfel beißen und alles weitere mit der Schule klären.
Sie soll schauen, ob die Ruhezeiten eingehalten werden. Zwischen den Diensten müssen 10h ununterbrochener Ruhezeit liegen. D.h. wenn sie Samstag Spätdienst bis 22 Uhr hat, dann darf sie am Sonntag erst ab 8 Uhr anfangen ... ;o) ...
Das mit den 14 Tagen ist so nicht korrekt. Es geht auch mehr, was aber jetzt zu lange ist, dies hier aufzuschlüsseln... ;o) ...
Wenn ich mir die Dienstzeiten ansehe, soll sie auf §5 ArbZG bestehen. (Wie du mir, so ich dir). D.h. entweder am Samstag um 19:00 Uhr Feierabend oder am Sonntag erst um 6:00 Uhr den Dienst beginnen. Ruhezeit zwischen 2 Diensten darf 10h nicht unterschreiten. 20 Uhr - 5 Uhr wären 9h, dass verstößt gegen das Arbeitszeitgesetz (ArbZG)...
es geht immer darum, ob es betrieblich Notwenig ist und ob es immer so läuft. Ist es betrieblich Notwendig, dann kann der AG erwarten, dass der Mitarbeiter und auch der Azubi da mit macht. Ebenso wenn es sich um eine Ausnahme handelt und nciht alle 2 Wiochen so gamcht wird.....
Es läuft sehr oft so, sie wird immerwieder mal gefragt, genauso wie SMs oder Anrufe, ob sie kommen kann (Während der urlaubszeit oder an freien Tagen)
Notstand = "Alle" krank?
Zählt das als Notstand?
hmm Befürchte das es eine Diesnstanweisung ist muss sie das leider! Habe auch lange in der Altenpflege gearbeitet und wenn wir nein sagten gab es gleich Abmahnungen! Muss sie sich mal bei der Berufsgenossenschaft erkundigen ob das rechtens ist!
Das kann doch aber nicht auch für den Azubi gelten?
Bei uns damals ja wenn Bertrieblich Erforderlich ist
das gilt für alle.....auch für Azubis..gerade die müssen das lernen.
auch Azubis müssen sich an die Gepflogenheiten im Pflegedienst richten,
ansonsten sie im Pflegedienst falsch.
Azubis werden auch im Stellenplan angerechnet.
Normalerweise dürften Azubis gar nicht als volle Arbeitskräfte eingeplant werden. Andererseits will sie ja wahrscheinlich gerne dort weiter arbeiten nach ihrer Ausbildung. Wenn sie das sowieso nicht will, kann sie sich ja mal mit der zuständigen Gewerkschaft unterhalten.
Ja das stimmt, aber anscheinend gibt es im Pflegebereich dafür bestimmte Regeln und Gesetze, die das wieder regeln?!
Nein, sie möchte da nicht bleiben.
Nach der Ausbildung will sie sich sofort was anderes Suchen.
Auch der Pflegebereich muss sich an die Gesetze halten. Allerdings wird hier oft so massiv Druck ausgeübt und die Unwissenheit der Pflegekräfte ausgenutzt, dass die Vorgesetzten leichtes Spiel haben. Frei nach dem Motto: Wo kein Kläger, da kein Richter...
Was soll mir das jetzt sagen?
Also hat Sie Rechte, nicht Folge zu leisten und in den Spätdienst zu gehen, oder kann sie dadurch eine Abmahnung bekommen?
Meine Antwort bezog sich lediglich allgemein auf den Punkt der 'bestimmten Regeln und Gesetze' im Pflegebereich. Hatte also nichts mit der eigentlichen Frage zu tun, sondern war eine Antwort auf deinen Kommentar.
Deine Frage bzgl. der Rechte, und nicht Folge zu leisten, hab ich dir unten beantwortet... ;o)
Okay...
Aber sie meinte gerade, sie geht trotzdem hin, da sie keine Abmahnung möchte, was sie bekommen würde. Genauso wie sie einfach gekündigt werden kann.
**auch Azubis werden auf den Stellenplan angerechnet und müssen sich den dienstl. Geflogenheiten anpassen. Ansonsten ist man im Pflegedienst falsch.
**
Die Sache ist, dass Sie schon oft genug ja gesagt hat und ich vermute, das wird ausgenutzt! So kommen sie immer wieder auf sie zurück.
Das gleiche zählt auch bei ihren Arbeitstagen. Soweit ich weiß darf man nur 12 Tage am Stück arbeiten. In einigen Plänen stehen 14 Tage drin.
Ihr Dienst läuft folgendermaßen: Frühdienst: 5-13 Uhr Spätdienst: 13-20 Uhr