Sind die Heizkosten in Der Gesamtmiete inbegriffen?
brauche Hilfe beim verstehen vom Mietvertrag
ist 890€ alles außer Strom jetzt also heizkosten drinnen
Mietzins und Nebenkosten
1. Die Miete beträgt monatlich für
a) Miete für die Wohnung
b) Miete für Sonstiges (Garage, Stellplatz, Garten)
c) Miete für Einbauküche
d) Aufwand für die Schönheitsreparaturen
e) Kosten für Hausverwaltung
f) Heizkosten/Warmwasser-Vorauszahlung
g) Betriebskosten-Vorauszahlungen (siehe nachfolgend Punkt 2)
Gesamtmiete
a)650,- n)€ 60,- c)€ 20,- €d) 10,- e)€ 10,- €
f) siehe „g“ g)140,- €
Gesamtmiete 890,- €
2. Betriebskosten
a) Neben der Miete sind die Heiz- und Warmwasserkosten sowie die weiteren Betriebskosten gemäß § 2 BetrKO, soweit sie anfallen, vom Mieter zusätzlich zu bezahlen. Auf die diesem Mietvertrag als Anlage 1 beigefügte Betriebskostenverordnung wird Bezug genommen. Sämtliche Betriebskosten i. S. d. Betriebskostenverordnung trägt der Mieter.
b) Für die Betriebskosten gemäß Betriebskostenvereinbarung wird eine monatliche Vorauszahlung, wie in § 3 Abs. 1g. festgelegt, erhoben; hierüber ist jährlich abzurechnen.
c) Die Betriebskosten werden, soweit der Verbrauch erfasst wird, nach Verbrauch, im Übrigen, soweit nicht anders vereinbart wurde, nach dem Anteil der Wohnfläche umgelegt und berechnet. (§ 556 a BGB). Bei Wohnungs- oder Teileigentum wird für die Berechnung der Betriebskosten der von der Eigentümergemeinschaft festgelegte Maßstab zugrunde gelegt. Für die Umlage der Heiz- und Warmwasserkosten gelten die Vorschriften der Heizkostenverordnung.
d) Jede Partei ist berechtigt, nach erfolgter Abrechnung der Betriebskosten die monatliche Vorauszahlung entsprechend der eingetretenen Änderung anzupassen, und zwar ab dem auf die Mitteilung folgenden nächsten Monatsersten.
e) Soweit möglich, sind Betriebskosten vom Mieter direkt mit dem Versorgungsunternehmen bzw. Leistungserbringungen abzurechen einschließlich des Energieverbrauchs der Mietsache.
f) Werden nach Vertragsabschluss das Hausgrundstück betreffende Betriebskosten im Sinne des § 2 BetrKO in der jeweils gültigen Fassung neu eingeführt, so ist der Vermieter zur Umlage
5 Antworten
Gemäß Deinem Vertrag sind von den 890 € Gesamtmiete 140 € Betriebskostenvorauszahlung (f. und g. im Vertrag). Das Bedeutet, daß Du diesen Betrag allmonatlich als Teil der Gesamtmiete zahlst, üblicherweise werden jährlich die Verbrauchswerte alle Mieter abgelesen, und daraus Dein Anteil daran errechnet. Wenn Du weniger verbrauchst als Du bezahlt hast, wird Dir die Differenz erstattet, anderenfalls ist eine Nachzahlung fällig.
Okey danke
Ja, in den 890 Euro sind die Heizkosten enthalten.
Die Verwaltungskosten musst du nicht zahlen.
Alles wunderscön und fast richtig auf gereiht. ABER
Verwaltungskosten hat der Vermieter zu tragen, Schönheitsreparaturen hat der Mieter zu tragen, wenn sie notwendig werden. Werden sie wie hier vom Vermieter ausgeführt, denn du sollst ja 10€ p.m. dafür bezahlen, dann entfällt deine Bezahlung. Schaue in den Mietvertrag, ob dir die Schönheitsreparaturen wirksam übertragen wurden.
Die Aufschlüsselung der Geamtmiete muss um die Positionen Verwaltunskosten und vermutlich Schönheitsreparatueren vermindert werden. Damit würde die Gesamtmiet 870€ betragen. In den Betriebskosten ist Heizung und WW enthalten.
Dann ist die Vorlage (Formular) falsch. Was ist mit den Schönheitsreparaturen laut diesem Formular?
nur das man halt 10€ mitzählt monatlich fals eventuell eine Schönheitsreparatur anfällt der Vermieter kommt mir sehr sympathisch rüber. Er berechnet mit im ersten Monat nicht den Tiefgarage Stellplatz ist sehr zuvorkommend
Ich verstehe es so das eine Summe mit gezahlt wird, aber das wird dann verrechnet mit der Jahresabrechnung - weil da steht Vorrauszshlumg
Ja aber bleibt die gesamtmiete unverändert oder kommt da noch heizkosten dazu ?
In der Monatsmiete sind sie schon drin - kann halt nur sein das du mit der jährlichen nebenkostenabrechnung noch nachzahlen musst wenn es nicht gereicht hat
Also in den 890€
Danke :)
War halt so kompliziert man hätte auch Warmmiete hinschreiben können
Aber warm ist nicht zwingend mit Heizung - warm ist nur mit Nebenkosten
Ich hatte zb mal eine Fußbodenheizung mir Strom - da hab ich direkt an den Energieversorger gezahlt
nicht alles was du aufgeführt hast ist Umlagefähig
https://ratgeber.immowelt.de/a/umlagefaehige-nebenkosten-das-duerfen-vermieter-abrechnen.html
Dankeschön ja ist eh glaube ne Vorlage aus dem Internet wegen den Verwaltungskosten kenne ich mich null aus