Sind das Gründe meinem Untermieter zu kündigen?
Hi, ich hab seit August letzten Jahres einen Mitbewohner bzw. Untermieter, nur passt das Zusammenleben überhaupt nicht und es gibt auch Gründe.
1. Laut Vertrag müsste er die Miete auf mein Konto überweisen. Das Geld bekam ich bisher aber nur bar, obwohl er immer wieder meinte, er würde eine Dauerüberweisung machen.
2. Es war eine Kaution von 300 Euro abgemacht, auch vertraglich. Bisher bekam ich nur 50 Euro im Oktober obwohl ich ihm auch Ratenzahlung anbot, doch mehr bekam ich nicht.
3. Es kam schon 3 mal vor, dass er die Miete in zwei Teilen gezahlt hat, z.B. die erste Hälfte pünktlich noch vor dem 03. Des Monats, aber die zweite Hälfte kam oft erst nach dem 04. Des Monats an.
4. Seit seinem Einzug wohnt seine Freundin bei uns mit, bei ihm im Zimmer. Ich weiß, Besuch mit einer Dauer von 6 bis 8 Wochen ist erlaubt, aber sie ist seit Ende November nun durchgehend hier, war nicht eine Nacht bei sich zuhause. Dadurch ist sie ja eigentlich eine unerlaubte Untermieterin, da sie hier ja nicht angemeldet ist und ich auch nie die Erlaubnis dafür gegeben habe.
5. Die beiden haben sich bereits 4 mal heftigst mit Randallen im Zimmer mitten in der Nacht gestritten, trotz Abmahnung meinerseits.
Kann ich ihm mit einer dieser Gründe sofort kündigen?
6 Antworten
Einen Grund fuer eine fristlose Kuendigung sehe ich hier nicht und fuer eine ordentliche Kuendigung auch (noch) nicht unbedingt. Da es sich bei dem untervermieteten Zimmer um Wohnraum innerhalb der von dir selbst bewohnten Wohnung handelt, kannst du aber gem. BGB § 573a Abs. 2 auch ohne Vorliegen eines berechtigten Grundes kuendigen. Allerdings verlaengert sich dann die Kuendigungsfrist um 3 Monate und betraegt somit in deinem Fall (knapp) 6 Monate. Im Kuendigungsschreiben musst du unbedingt angeben, dass du deine Kuendigung auf BGB § 573a Abs. 2 stuetzt.
Bei solchen Vorkommnissen schriftlich Abmahnen. Die Übergabe sollte unter Zeugen oder gegen Unterschrift stattfinden. Du hast ja noch das Hausrecht für Deine Wohnung und kannst die Freundin auch rauswerfen. Aber auch die Dauer die sie bei Dir wohnt ist ein Abmahnungsgrund. Auch Schulden sind ein Grund für eine Zahlungserinnerung, Mahnung. Glaube nach der 2ten Abmahnung kann auch eine fristlose Kündigung erfolgen. ( Ich würde beim Auszug das Türschloß ändern, nicht daß Du eine schlimme Überraschung erlebst. Ich denke solch Leute lassen sich bestimmt einen Schlüssel nachmachen schon weil sie zu zweit oder haste eine Spezialschlüssel der nicht einfach nachgemacht werden darf)
Und auch die Fläche Deiner Wohnung speilt eine Rolle bei einem Dauergast. Ist die Wohnung Dein Eigentum oder gemietet. Vor allem schriftlich viel festhalten. Und Fotos können auch nicht schaden.
Ansonsten gibt es noch diverse Seiten für Vermieter und Antworten im Netz zu finden. Das dauert aber ne Zeit und ist echt mühsam.
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Ich mußte auch mal eine sehr junge Mieterin abmahnen. Es war etwas banales was besprochen werden sollte (und sie wohnte mehr als billig für diese Lage) sie flippte aus weil ich sie grade störte und schlug mit die Tür ins Gesicht. Und dann schimpfte/ beleidigte sie ihre Vermieter. Ihre Mutter war vor Ort und schritt nicht ein sondern zeterte ebenfalls. Die Frist sich bei ihren Vermietern zu entschuldigen um ihr eine Chance zu geben ließ sie verstreichen. Dann kam die Abmahnung und ihr Freund war sauer. Eine korreckte Schlüsselübergabe ist bis heute nicht erfolgt. Das abgeben an einen Nachbarn zählt nicht. Laut Gesetz trägt sie immer noch Verantwortung für die Wohnung. Also: es ist etwas kompliziert. Also immer absichern. Zeugen, Papier, Fotos
Vllt nicht fristlos aber es steht dir frei das Untermietsverhältnis aufzulösen.
Stell ihm ein Ultimatum. Entweder der Krach hört auf oder du gibst ihm 3 Monate Zeit sich eine neue Bleibe zu suchen.
Sonst bleibst du noch auf den Schäden sitzen.
Hab ihm bereits mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt, aber da die Miete immer noch nicht rechtzeitig oder nur in Raten kommt und seine Freundin trotz Bitte, dass sie gehen soll, dennoch da ist, würd ihm gerne schon vorher kündigen
Fristlos kündigen wegen Unzumutbarkeit.
Für eine fristlose Kündigung sehe ich hier keinen einzigen Grund.
Was genau hat dein Untermieter denn gemietet?
Zimmer möbliert oder unmöbliert?
1. Laut Vertrag müsste er die Miete auf mein Konto überweisen. Das Geld bekam ich bisher aber nur bar, obwohl er immer wieder meinte, er würde eine Dauerüberweisung machen.
Wo ist das Problem?
Er zahlt doch.
2. Es war eine Kaution von 300 Euro abgemacht, auch vertraglich. Bisher bekam ich nur 50 Euro im Oktober obwohl ich ihm auch Ratenzahlung anbot, doch mehr bekam ich nicht.
300 € sind wie viele Kaltmieten?
3. Es kam schon 3 mal vor, dass er die Miete in zwei Teilen gezahlt hat, z.B. die erste Hälfte pünktlich noch vor dem 03. Des Monats, aber die zweite Hälfte kam oft erst nach dem 04. Des Monats an.
Laut BGH haben Mieter bis zum 3. Werktag Zeit die Zahlung der Miete zu veranlassen. 3. Werktag kann durchaus auch erst der 4.,5., 6. oder sogar 7. des Monats sein.
Und das mit der Zahlung ist ja, dass ich so keinen Nachweis darüber habe, dass ich jemals Miete von ihm bekommen habe.
Für sowas wurden Quittungen erfunden.
Hat der Mieter nie eine verlangt?
Wenn Du ein ganz "Böser" Vermieter bist könntest Du behaupten das er keine Miete gezahlt hat und ihm fristlos kündigen.
Unmöbliertes Zimmer. Und das mit der Zahlung ist ja, dass ich so keinen Nachweis darüber habe, dass ich jemals Miete von ihm bekommen habe.
Kaution habe ich tatsächlich nicht nach zwei Kaltmieten gerechnet, das wusst ich damals bei Einzug nicht, so wärens denn eigentlich 2x287€ Kaltmiete