So Leute meine Frau und ich haben ein Gewaltiges Problem...
Ich habe ein Reihnendhaus mit einem ca 120m2 großen Garten.... perfekt für meine kleine Tochter zum Spielen.
Da der Garten jedoch Parallel zum Gehweg verleuft... darf der Zaun nicht höher sein als 120 und muss Offen sein (zum Durchschauen) super damit jeder horst mir in meinen Garten gaffen kann... wer denkt sich sowas aus???? (Der Witz an der Sache der Rest vom Zaun der nicht Parallel zur Strasse verläuft darf 1.80 Hoch sein ohne Baugenehmigung Oo das hat mir die nette Dame von der Stadt gesagt...
Wer denkt sich den sowas aus frag ich euch nochmal??? und zu welchem nutzen das mir jeder in den Garten Gaffen kann der Vorbei läuft????
Jetzt meinte die nette Dame von der Stadt.... ich kann ja ne Hecke hinten dran 180cm hoch wachsen lassen.... Gute Idee..... nur ich bin starker Allergiker und wirklich gegen viel Grünzeugs Allergisch. Eine Hecke ein Absolutes No Go...
Dann war ihr nächster vorschlag.... ja ich kann 3m von meinem Zaun entfernt einen Sichtschutz aufstellen... Ja leute dann brauch ich auch keinen Garten mehr.... Daraufhin wurde die nette Dame recht schnell Patzig und wollte mir keine anderen auskünfte mehr geben....
Soviel zur Vorgeschichte.... jetzt mein Anliegen.... A) wenn ich eine Künstlichehecke kaufe von 1.80 zählt die als Hecke... und ja sowas kann man kaufen xD???
Option B) direkt hinter dem Zaun Sonnenschutz Wand aufstellen zum Auf und zu Ziehen (Sonnenschutz wäre ja kein Sichtschutz und nicht Dauerhaft).... und immer wenn meine kleine Spielt das Zeug raus ziehn... abends wider einfahren....
Uns Gafft jetzt schon jeder in den Garten das ist doch nicht der Sin von etwas Privatsphäre... wenn ich Grille kann ich gleich jedem auf der Gasse ein Steak anbieten...
Achja eins noch bei einem ähnlichen Fall... alles was über die Vorgeschriebene höhe hinweg errichtet wird... muss um die cm die Überragen, der Zaun soweit ins Grundstück versetzt werden...
Bei dem beispiel 1.50m waren erlaubt der gute Mann baute 1.8m musste also 30cm von der Grundstückgrenze weg in seinem Grundstück den Zaun errichten.
Wie Gesagt die nette Dame gibt mir keine Auskunft mehr... Sie meinte: Sie ist nicht dazu da um jedem ein Schlupfloch in der Verordnung zu zeigen dem die 1.20m nicht passen... hat Sie ja schon recht....
Übrigens mein Haus Neubau... ist das einzigste mit Garten am Gehweg.... bei allen anderen Häusern (Diese sind Freistehend...) ist die 1.2m die Einfriedung des Vorgartens...
Sollte keiner einen Rat Wissen.... Gut es noch eine Andere Behörde an die ich mich wenden kann die über der Städtischen Bauamt steht?